Betreff
Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule Nienburg
Vorlage
2013/034
Art
Beschlussvorlage

Die Gebührenordnung der Volkshochschule Nienburg vom 01.08.2004 in der Fassung vom 01.08.2010 wird mit Wirkung ab 01.08.2013 wie folgt geändert:

 

§2(1)1.    für Kurse, die grundsätzlich allen Interessierten offen stehen je Unterrichtsstunde und je Teilnehmenden 2,40 €

 

§2(1)2.    für Bildungsurlaube und berufsbezogene und Pädagogik-Kurse, sowie Kommunikationskurse je Unterrichtsstunde und je Teilnehmenden 2,60 €


Sachverhalt

Der Beirat der Volkshochschule hat sich in seiner Sitzung am 9.10.2012 ausführlich mit der Honorierung von Dozenten, Arbeitsstellen- und Studienleitungen beschäftigt. In diesem Bereich geplante Erhöhungen müssen durch entsprechende Gebührenerhöhungen aufgefangen werden.

 

Die VHS-Gebühren sind in der Vergangenheit im zweijährigen Rhythmus aktualisiert worden, zuletzt 2010. Als Ziel der Gebührenerhöhung ist ein Volumen von 18.400 € vorgesehen bei Teilnehmergebühren von insgesamt 268.000 (in 2012), dass die Teilnehmenden zusätzlich erbringen sollen.

 

Bei 10.774 UStd. (in 2011) bei den Kursen der allgemeinen Erwachsenenbildung, die bisher mit 2,20 €/UStd. berechnet wurden, würde eine Erhöhung um 0,20 € einen Betrag von 15.100 € bei angenommenen mindestens 7 TN/Kurs erbringen.

 

Bei 2.253 UStd. (in 2011) bei den Kursen der Bereiche Bildungsurlaube, Pädagogik, Berufliche Bildung und Kommunikation, die bisher mit 2,40 €/UStd. berechnet wurden, würde eine Erhöhung um 0,20 € einen Betrag von ca. 3.200 € bei angenommenen ca. 7 TN/Kurs erbringen.

 

Die real zu erzielenden Mehreinnahmen können durch veränderte Kurszahlen und Teilnehmerbelegungen der Kurse variieren.


Anlagen:

 

·         Vergleich der Kursgebühren benachbarter Volkshochschulen