Betreff
Notwendige Ergänzungen der Hilfen zur Erziehung im Bereich der Vollzeitpflege
Vorlage
2004/JHA/001
Aktenzeichen
51-34
Art
Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorschlag:

 

Der generellen Einführung folgender Modelle bei den Hilfen zur Erziehung im Bereich der Vollzeitpflege und den aufgeführten Regelungen für das Pflegegeld wird zugestimmt:

 

Sozialpädagogische Pflegestellen
Stellen, die besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche aufnehmen

Pflegegeld: altersgestaffelter materieller Aufwand
                   + Kosten der Erziehung (3-fach)
                    unter Berücksichtigung der jeweils geltenden amtlichen
                    Sätze

Sozialpädagogische Pflegestellen mit Leistungsvereinbarung
Pflegestellen, die ein erweitertes Angebot machen und dieses in einer Leistungsbeschreibung verbindlich festlegen.

Pflegegeld: maximal 2.000,00 € monatlich
                   (abgestimmt auf den erzieherischen Bedarf
                    der Kinder und Jugendlichen)

 


Wie bereits in der letzten Sitzung am 13.11.2003 mitgeteilt, müssen die Hilfen zur Erziehung im Bereich der Vollzeitpflege durch die generelle Einführung neuer Modelle erweitert werden.

Die Erweiterung ist notwendig und geboten, da die Kinder- und Jugendhilfe sich auf die eingetretenen Veränderungen in der Gesell­schaft und in der Vollzeitpflege (Näheres hierzu s. Anlage 2 Punkt II) einstellen muss.

 

Benötigt wird ein differenziertes Angebot der verschiedenen Formen der Vollzeitpflege, und zwar sowohl aus fachlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen.

Aus fachlicher Sicht deshalb, weil aus entsprechend durchgeführten Studien eindeutig hervorgeht, dass Kinder, die der Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses bedürfen, einen Lebenszusammenhang benötigen, der viele Merkmale der Familienerziehung aufweist. Nach dieser Handlungsrichtschnur geht das hiesige Jugendamt bereits seit Jahren vor und bringt Kinder/Jugendliche, wo es nur geht, in Pflegefamilien unter. Damit einher geht die Werbung und Fortbildung geeigneter Pflegefamilien.

 

Da Kinder und Jugendliche im Verhältnis "zu früher" heute relativ stärker gestört sind, werden für diese Kinder bzw. Jugendlichen Pfle­geeltern benötigt, die über zahlreiche Zusatzkompetenzen verfügen. Solche Pflegestellenbewerber mit einschlägiger Ausbildung und professionellem Hintergrund gibt es. Sie können für die Pflegekin­derarbeit mit schwierigen Kindern und Jugendlichen aber nur ge­wonnen werden, wenn sie ein höheres Pflegegeld erhalten.

Solche qualifizierten Pflegestellenbewerber werden, wenn man sie nicht durch attraktive Angebote halten kann, häufig von freien Trä­gern aufgenommen, die sie als sogenannte "Erziehungsstellen" in der Regel mit einer festen Anstellung vertraglich binden. Plätze in solchen Erziehungsstellen werden über die Träger dann als Unterbrin­gungskosten nach § 34 KJHG, d. h. wie Heimkosten abgerechnet.

 

Das Jugendamt muss diesem Trend entgegensteuern und für vorhandene und weiter zu suchende Pflegeelternbewerber mit professionellem Hintergrund bessere finanzielle Anreize schaffen. Zugleich muß dabei aber vor allem erreicht werden, dass auch für schwierige Kinder eine kostenträchtige Heimunterbringung (der durchschnittliche monatliche Kostensatz der vom Jugendamt belegten Heime beträgt 4.036,73 €) vermieden wird.

 

Das Jugendamt hat deshalb neben der Vollzeitpflege und der Sonderpflege ein Modell für eine sozialpädagogische Pflege entwickelt. Hinsichtlich der geforderten Qualifizierung der Pflegestelle sowie der Probleme der aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen wird auf die Ausfüh­rungen in der Anlage 2 Punkt IV verwiesen.


Die Sozialpädagogische Pflege wird unterteilt in folgende Bereiche:

 

1.    Sozialpädagogische Pflegestellen
Stellen, die besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche aufnehmen

Pflegegeld: altersgestaffelter materieller Aufwand
                   + Kosten der Erziehung (3-fach)
                   maximal 1.170,00 € monatlich nach den für 2004
                   geltenden amtlichen Sätzen

2.    Sozialpädagogische Pflegestellen mit Leistungsvereinbarung
Pflegestellen, die ein erweitertes Angebot machen und dieses in einer Leistungsbeschreibung verbindlich festlegen.

Pflegegeld: maximal 2.000,00 € monatlich
                   (abgestimmt auf den erzieherischen Bedarf
                    der Kinder und Jugendlichen)

 

Durch die Einführung dieser neuen Modelle wird zum einen erreicht, dass fachkompetente Pflegeeltern gefunden werden; zum anderen, dass das Jugendamt gegenüber einer ansonsten für diese Kinder/Jugendlichen anstehenden Heimunterbringungen dennoch Kosten spart (s. Anlage 1 mit einer Gegenüberstellung der Kosten).

Es wird in diesem Zusammenhang auch auf das in der letzten Sitzung mitgeteilte Beispiel eines schwierigen 15-jährigen Mädchens, das aus einem Heim mit Kosten von 5.200,00 €/Monat herausgelöst und in eine qualifizierte und professionell arbeitende Pflegefamilie zu 1.800,00 € monatlich gegeben wurde, verwiesen.

 

Solche qualifizierten Pflegefamilien benötigt das Jugendamt noch viel mehr. Die weitere intensive Suche und Werbung nach solchen Pflegeeltern und deren ständige Begleitung und Zurüstung wird von dem vorhandenen Personal aber nicht geleistet werden können, so dass es einer personellen Verstärkung bedarf. Das Jugendamt prüft derzeit, ob und inwieweit die Verstärkung durch Umstrukturierungen erreicht werden kann.