Beschlussvorschlag:
Der generellen Einführung folgender Modelle bei den Hilfen zur Erziehung im Bereich der Vollzeitpflege und den aufgeführten Regelungen für das Pflegegeld wird zugestimmt:
Sozialpädagogische
Pflegestellen
Stellen, die besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche
aufnehmen
Pflegegeld: altersgestaffelter materieller Aufwand
+ Kosten der Erziehung
(3-fach)
unter
Berücksichtigung der jeweils geltenden amtlichen
Sätze
Sozialpädagogische
Pflegestellen mit Leistungsvereinbarung
Pflegestellen, die ein erweitertes Angebot machen und dieses in einer Leistungsbeschreibung
verbindlich festlegen.
Pflegegeld: maximal 2.000,00 € monatlich
(abgestimmt auf den
erzieherischen Bedarf
der Kinder und
Jugendlichen)
Wie bereits in der letzten Sitzung am 13.11.2003 mitgeteilt, müssen die Hilfen zur Erziehung im Bereich der Vollzeitpflege durch die generelle Einführung neuer Modelle erweitert werden.
Die Erweiterung ist notwendig und geboten, da die Kinder- und Jugendhilfe sich auf die eingetretenen Veränderungen in der Gesellschaft und in der Vollzeitpflege (Näheres hierzu s. Anlage 2 Punkt II) einstellen muss.
Benötigt wird ein differenziertes Angebot der verschiedenen Formen der Vollzeitpflege, und zwar sowohl aus fachlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Aus fachlicher Sicht deshalb, weil aus entsprechend durchgeführten Studien eindeutig hervorgeht, dass Kinder, die der Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses bedürfen, einen Lebenszusammenhang benötigen, der viele Merkmale der Familienerziehung aufweist. Nach dieser Handlungsrichtschnur geht das hiesige Jugendamt bereits seit Jahren vor und bringt Kinder/Jugendliche, wo es nur geht, in Pflegefamilien unter. Damit einher geht die Werbung und Fortbildung geeigneter Pflegefamilien.
Da Kinder und Jugendliche im Verhältnis "zu früher" heute relativ stärker gestört sind, werden für diese Kinder bzw. Jugendlichen Pflegeeltern benötigt, die über zahlreiche Zusatzkompetenzen verfügen. Solche Pflegestellenbewerber mit einschlägiger Ausbildung und professionellem Hintergrund gibt es. Sie können für die Pflegekinderarbeit mit schwierigen Kindern und Jugendlichen aber nur gewonnen werden, wenn sie ein höheres Pflegegeld erhalten.
Solche qualifizierten Pflegestellenbewerber werden, wenn man sie nicht durch attraktive Angebote halten kann, häufig von freien Trägern aufgenommen, die sie als sogenannte "Erziehungsstellen" in der Regel mit einer festen Anstellung vertraglich binden. Plätze in solchen Erziehungsstellen werden über die Träger dann als Unterbringungskosten nach § 34 KJHG, d. h. wie Heimkosten abgerechnet.
Das Jugendamt muss diesem Trend entgegensteuern und für vorhandene und weiter zu suchende Pflegeelternbewerber mit professionellem Hintergrund bessere finanzielle Anreize schaffen. Zugleich muß dabei aber vor allem erreicht werden, dass auch für schwierige Kinder eine kostenträchtige Heimunterbringung (der durchschnittliche monatliche Kostensatz der vom Jugendamt belegten Heime beträgt 4.036,73 €) vermieden wird.
Das Jugendamt hat deshalb neben der Vollzeitpflege und der Sonderpflege ein Modell für eine sozialpädagogische Pflege entwickelt. Hinsichtlich der geforderten Qualifizierung der Pflegestelle sowie der Probleme der aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen wird auf die Ausführungen in der Anlage 2 Punkt IV verwiesen.
Die Sozialpädagogische Pflege wird unterteilt in folgende Bereiche:
1. Sozialpädagogische
Pflegestellen
Stellen, die besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche
aufnehmen
Pflegegeld: altersgestaffelter materieller Aufwand
+ Kosten der Erziehung
(3-fach)
maximal 1.170,00 €
monatlich nach den für 2004
geltenden amtlichen
Sätzen
2. Sozialpädagogische
Pflegestellen mit Leistungsvereinbarung
Pflegestellen, die ein erweitertes Angebot machen und dieses in einer
Leistungsbeschreibung verbindlich festlegen.
Pflegegeld: maximal 2.000,00 € monatlich
(abgestimmt auf den
erzieherischen Bedarf
der Kinder und
Jugendlichen)
Durch die Einführung dieser neuen Modelle wird zum einen erreicht, dass fachkompetente Pflegeeltern gefunden werden; zum anderen, dass das Jugendamt gegenüber einer ansonsten für diese Kinder/Jugendlichen anstehenden Heimunterbringungen dennoch Kosten spart (s. Anlage 1 mit einer Gegenüberstellung der Kosten).
Es wird in diesem Zusammenhang auch auf das in der letzten Sitzung mitgeteilte Beispiel eines schwierigen 15-jährigen Mädchens, das aus einem Heim mit Kosten von 5.200,00 €/Monat herausgelöst und in eine qualifizierte und professionell arbeitende Pflegefamilie zu 1.800,00 € monatlich gegeben wurde, verwiesen.
Solche qualifizierten Pflegefamilien benötigt das Jugendamt noch viel mehr. Die weitere intensive Suche und Werbung nach solchen Pflegeeltern und deren ständige Begleitung und Zurüstung wird von dem vorhandenen Personal aber nicht geleistet werden können, so dass es einer personellen Verstärkung bedarf. Das Jugendamt prüft derzeit, ob und inwieweit die Verstärkung durch Umstrukturierungen erreicht werden kann.