Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Nienburg/Weser und Stolzenau zu bildenden Ausschüsse zur Wahl von Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018
Vorlage
2013/045
Aktenzeichen
171/33-90/03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 12.09.1950 in der zur Zeit geltenden Fassung tritt in jedem 5. Jahr bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises – für den Fall seiner Verhinderung der jeweilige allgemeine Vertreter oder ein anderer, vom Hauptverwaltungsbeamten zu benennender Beamter, der entweder dem höheren allgemeinen Verwaltungsdienst angehört oder Beamter auf Zeit nach § 108 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist – und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern je Amtsgerichtsbezirk. Dem vorherigen Ausschuss gehörten 11 Vertrauenspersonen je Amtsgerichtsbezirk an.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Zahl der Einwohner des Amtsgerichtsbezirks vom Kreistag zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG und Nr. 4 des Gem. RdErl. d. MJ u. MI vom 02.04.2012 – Nds. Ministerialblatt Nr. 16 Seite 324 - 325).

 

a)    Für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:

7 Personen, davon

- für das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser:                                                 3

  (vom Rat der Stadt Nienburg/Weser)

 

und

 

- für das Gebiet der übrigen Gemeinden des Landkreises
Nienburg/Weser im Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:                      4

(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)

 

 

 

b)Für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:

7 Personen

(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)

 

Die zu wählenden Vertrauenspersonen müssen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts mit Hauptwohnung gemeldet sein.

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind nach der Wahl den Amtsgerichten bis spätestens 01. Juli 2013 mitzuteilen.

Der Ausschuss tritt dann bis spätestens 15. Oktober 2013 am Sitz des jeweiligen Amtsgerichts zusammen.

 

 

Vor vier Jahren waren gewählt worden:

 

a) Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:

 

-          Ernst-August Kluhsmeier, Riedeweg 20, 31623 Drakenburg,

-          Hannelore Kruse, Kampstr. 27, 31618 Liebenau,

-          Edmund Seidel, Elsterstr. 43, 27318 Hoya

-          Friedrich Andermann, Mühlenstr. 3, 31634 Steimbke

 

 

b) Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:

-          Ernst Brunschön, Düsselburger Str. 54, 31547 Rehburg-Loccum,

-          Heinrich Gerling, Kaltenhöfen 7, 31603 Diepenau,

-          Dietmar Keitsch, Sportallee 2, 31595 Steyerberg,

-          Gunter Rahlfs, Philosophenweg 9, 31600 Uchte

-          Wilhelm Droste, Weserstr. 39, 31547 Rehburg-Loccum,

-          Hans-Jürgen Thielking, Im Stillen Winkel 4, 31592 Stolzenau,

-          Bernd Brieber, Brunnenplatz 4, 31595 Steyerberg

 

 

Es ist darauf zu achten, dass die vom Kreistag zu wählenden vier Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser ihren Hauptwohnsitz nicht in
Nienburg haben dürfen.