Sachverhalt
Nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 12.09.1950 in der zur Zeit geltenden Fassung tritt in jedem 5. Jahr bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises – für den Fall seiner Verhinderung der jeweilige allgemeine Vertreter oder ein anderer, vom Hauptverwaltungsbeamten zu benennender Beamter, der entweder dem höheren allgemeinen Verwaltungsdienst angehört oder Beamter auf Zeit nach § 108 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist – und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern je Amtsgerichtsbezirk. Dem vorherigen Ausschuss gehörten 11 Vertrauenspersonen je Amtsgerichtsbezirk an.
Die Vertrauenspersonen sind aus der Zahl der Einwohner des Amtsgerichtsbezirks vom Kreistag zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG und Nr. 4 des Gem. RdErl. d. MJ u. MI vom 02.04.2012 – Nds. Ministerialblatt Nr. 16 Seite 324 - 325).
a) Für
den Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:
7 Personen, davon
- für das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser: 3
(vom Rat der Stadt Nienburg/Weser)
und
- für
das Gebiet der übrigen Gemeinden des Landkreises
Nienburg/Weser im Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser: 4
(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)
b)Für
den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:
7 Personen
(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)
Die
zu wählenden Vertrauenspersonen müssen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts
mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Die gewählten Vertrauenspersonen sind nach der Wahl den Amtsgerichten bis spätestens 01. Juli 2013 mitzuteilen.
Der Ausschuss tritt dann bis spätestens 15. Oktober 2013 am Sitz des jeweiligen Amtsgerichts zusammen.
Vor vier Jahren waren gewählt worden:
a) Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:
- Ernst-August Kluhsmeier, Riedeweg 20, 31623 Drakenburg,
- Hannelore Kruse, Kampstr. 27, 31618 Liebenau,
- Edmund Seidel, Elsterstr. 43, 27318 Hoya
- Friedrich Andermann, Mühlenstr. 3, 31634 Steimbke
b) Amtsgerichtsbezirk
Stolzenau:
- Ernst Brunschön, Düsselburger Str. 54, 31547 Rehburg-Loccum,
- Heinrich Gerling, Kaltenhöfen 7, 31603 Diepenau,
- Dietmar Keitsch, Sportallee 2, 31595 Steyerberg,
- Gunter Rahlfs, Philosophenweg 9, 31600 Uchte
- Wilhelm Droste, Weserstr. 39, 31547 Rehburg-Loccum,
- Hans-Jürgen Thielking, Im Stillen Winkel 4, 31592 Stolzenau,
- Bernd Brieber, Brunnenplatz 4, 31595 Steyerberg
Es ist darauf
zu achten, dass die vom Kreistag zu wählenden vier Vertrauenspersonen für den
Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser ihren Hauptwohnsitz nicht in
Nienburg haben dürfen.