Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuß empfiehlt dem Kreisausschuß, die vom Frauenzentrum beantragte Übernahme der Personalkosten für die 0,5-Stelle der Notruf-Mitarbeiterin über den 01.04.2004 hinaus abzulehnen.
Der Kreisausschuss (KA) hatte in seiner Sitzung am 10.12.1999 beschlossen, für die vom Kreistag mit Beschluss vom 04.07.1997 dem Notruf im Frauenzentrum Nienburg zur Verfügung gestellte 0,5-Stelle den Aufwand begrenzt für ein Jahr zu erstatten.
Mit Beschluss des KA vom 20.03.2001 wurden die Kosten für die Notruf-Mitarbeiterin im Frauenzentrum Nienburg ab 01.04.2001 für weitere 3 Jahre vom Landkreis übernommen.
Mit Schreiben vom 11.11.2003 hat das Frauenzentrum Nienburg beim Landkreis beantragt, die für die 0,5-Stelle des Notrufs anfallenden Personalkosten über den 31.03.2004 hinaus weiterhin zu übernehmen.
Dem Antrag ist eine Darstellung der Arbeitsbereiche und Arbeitsin-
/ halte der Notruf-Mitarbeiterin beigefügt (s. Anlage).
Wie sich daraus ergibt, bietet die Notruf-Mitarbeiterin Beratung für Frauen und Mädchen an, die von seelischer, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Bei allen vorgenannten Problemlagen können, wenn es sich um Familien mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Volljährigen handelt, die Betroffenen auch eine Beratung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes erhalten. Darüber hinaus leitet der ASD bei einer akuten Gefahr für das Wohl der Kinder und Jugendlichen die notwendigen Schutzmaßnahmen bis zur Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen ein.
Für Beratungen in Fällen
sexualisierter Gewalt stehen daneben im Jugendamt die speziell hierfür
fortgebildeten Mitarbeiterinnen der Kontakt- und Informationsstelle gegen
sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen (KI) zur Verfügung. Die
Mitarbeiterinnen der KI
arbeiten parteilich für die betroffenen Mädchen und Jungen.
Auch bei den MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des
Jugendamtes können entsprechende Beratungen eingeholt werden.
Außerhalb der Kreisverwaltung können sich Betroffene bei der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) beraten lassen. Auch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses können beratend weiterhelfen.
Das im März letzten Jahres gegründete Netzwerk "Nienburger Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt an Frauen und Kindern (NIGG)" arbeitet derzeit an der Erstellung einer Broschüre, in der alle im Kreisgebiet vorhandenen Stellen unter Nennung der Schwerpunkte etc. aufgeführt sind, an die sich Betroffene bei Fragen in Sachen häuslicher Gewalt etc. wenden und Beratung einholen können.
Wenn jemand von Gewalt betroffen oder bedroht ist, gibt es neben dem Notruf mithin etliche andere Anlaufstellen im Kreisgebiet, bei denen Ratsuchende sich Hilfe holen könnten.
Nach dem beim Landkreis bisher praktizierten Förderungsprinzip werden Personalkosten eines freien Trägers dann übernommen, wenn er die Aufgabe billiger oder besser erledigen kann als die Kreisverwaltung selbst. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Der Frauennotruf hat gegenüber den eigenen vom Jugendamt für Kinder, Jugendliche, deren Eltern sowie junge Erwachsene vorgehaltenen Angeboten lediglich ein niederschwelligeres Angebot. Dies ist aber nur ein gradueller und kein grundsätzlicher Unterschied im Sinne einer besseren Leistungserbringung. Für den darüber hinausgehenden Personenkreis, d. h. erwachsene Frauen ohne Kinder, kann notfalls auch von anderen Stellen Beratung eingeholt werden.
Obwohl die Verwaltung des Jugendamtes grundsätzlich stets eine weitgefächerte Angebotspalette favorisiert und für wünschenswert erachtet, um möglichst viele Betroffene ansprechen zu können, ist bei vorliegender Sachlage sowie in Anbetracht der knappen Mittel für die Personalwirtschaft beim Landkreis selbst, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Förderung einer zusätzlichen externen Beratungsstelle als freiwillige Leistung schwer zu vermitteln.
Da die bisherige Förderung zum 31. März 2004 ausläuft, ist nunmehr über den Antrag des Frauenzentrums zu entscheiden.