Betreff
Antrag auf weitere Förderung der Personalkosten für eine Notruf-Mitarbeiterin im Frauenzentrum Nienburg
Vorlage
2004/JHA/002
Aktenzeichen
510-20
Art
Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuß empfiehlt dem Kreisausschuß, die vom Frauenzentrum beantragte Übernahme der Personalkosten für die 0,5-Stelle der Notruf-Mitarbeiterin über den 01.04.2004 hinaus abzulehnen.


Der Kreisausschuss (KA) hatte in seiner Sitzung am 10.12.1999 be­schlossen, für die vom Kreistag mit Beschluss vom 04.07.1997 dem Notruf im Frauenzentrum Nienburg zur Verfügung gestellte 0,5-Stelle den Aufwand begrenzt für ein Jahr zu erstatten.

 

Mit Beschluss des KA vom 20.03.2001 wurden die Kosten für die Notruf-Mitarbeiterin im Frauenzentrum Nienburg ab 01.04.2001 für weitere 3 Jahre vom Landkreis übernommen.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2003 hat das Frauenzentrum Nienburg beim Landkreis beantragt, die für die 0,5-Stelle des Notrufs anfallen­den Personalkosten über den 31.03.2004 hinaus weiterhin zu über­nehmen.

 

Dem Antrag ist eine Darstellung der Arbeitsbereiche und Arbeitsin-­

/  halte der Notruf-Mitarbeiterin beigefügt (s. Anlage).

Wie sich daraus ergibt, bietet die Notruf-Mitarbeiterin Beratung für Frauen und Mädchen an, die von seelischer, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind.

 

Bei allen vorgenannten Problemlagen können, wenn es sich um Fa­milien mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Volljährigen han­delt, die Betroffenen auch eine Beratung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes erhalten. Darüber hinaus leitet der ASD bei einer akuten Gefahr für das Wohl der Kinder und Jugend­lichen die notwendigen Schutzmaßnahmen bis zur Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen ein.

 

Für Beratungen in Fällen sexualisierter Gewalt stehen daneben im Jugendamt die speziell hierfür fortgebildeten Mitarbeiterinnen der Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Mißbrauch an Mäd­chen und Jungen (KI) zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen der KI
arbeiten parteilich für die betroffenen Mädchen und Jungen.
Auch bei den MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes können entsprechende Beratungen eingeholt werden.

Außerhalb der Kreisverwaltung können sich Betroffene bei der Be­ratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) beraten lassen. Auch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses können bera­tend weiterhelfen.

 

Das im März letzten Jahres gegründete Netzwerk "Nienburger Inter­ventionsprojekt gegen häusliche Gewalt an Frauen und Kindern (NIGG)" arbeitet derzeit an der Erstellung einer Broschüre, in der alle im Kreisgebiet vorhandenen Stellen unter Nennung der Schwer­punkte etc. aufgeführt sind, an die sich Betroffene bei Fragen in Sachen häuslicher Gewalt etc. wenden und Beratung einholen kön­nen.

 

Wenn jemand von Gewalt betroffen oder bedroht ist, gibt es neben dem Notruf mithin etliche andere Anlaufstellen im Kreisgebiet, bei denen Ratsuchende sich Hilfe holen könnten.

 

Nach dem beim Landkreis bisher praktizierten Förderungsprinzip werden Personalkosten eines freien Trägers dann übernommen, wenn er die Aufgabe billiger oder besser erledigen kann als die Kreisverwaltung selbst. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Der Frauennotruf hat gegenüber den eigenen vom Jugendamt für Kinder, Jugendliche, deren Eltern sowie junge Erwachsene vorge­haltenen Angeboten lediglich ein niederschwelligeres Angebot. Dies ist aber nur ein gra­dueller und kein grundsätzlicher Unterschied im Sinne einer besse­ren Leistungserbringung. Für den darüber hinaus­gehenden Personenkreis, d. h. erwachsene Frauen ohne Kinder, kann notfalls auch von anderen Stellen Beratung eingeholt werden.

 

Obwohl die Verwaltung des Jugendamtes grundsätzlich stets eine weitgefächerte Angebotspalette favorisiert und für wünschenswert erachtet, um möglichst viele Betroffene ansprechen zu können, ist bei vorliegender Sachlage sowie in Anbetracht der knappen Mittel für die Personalwirtschaft beim Landkreis selbst, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Förderung einer zusätzlichen externen Bera­tungsstelle als freiwillige Leistung schwer zu vermitteln.

 

Da die bishe­rige Förderung zum 31. März 2004 ausläuft, ist nun­mehr über den Antrag des Frauenzentrums zu entscheiden.