Betreff
Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2013 bis 2014 (§ 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz)
Vorlage
2013/077
Aktenzeichen
11
Art
Beschlussvorlage

Dem Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2013 bis 2014 wird zugestimmt. Der Frauenförderplan des Landkreises Nienburg/Weser – verabschiedet vom Kreistag am 26.04.1991 – tritt zum 01.01.2013 außer Kraft.


Sachverhalt

Zum 01.01.2011 ist die Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in Kraft getreten. Hauptziele des Gesetzes sind

  • die Förderung und Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und
    Familienarbeit für Frauen und Männer und

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung.

Hierfür verpflichtet § 15 des Gesetzes die Dienststellen mit mehr als 50 Beschäftigten, einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Als Grundlage des Gleichstellungsplanes dient dabei eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Plan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie
eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll.

 

Der Gleichstellungsplan für die Jahre 2013 und 2014 ist als Anlage beigefügt. Künftig soll der Plan im vorgesehenen 3-Jahres-Rhythmus erstellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten der Landkreisbeschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter sowie die Daten der Kreisstraßenwärter nicht enthalten sind. Beide Beschäftigtengruppen gehören nicht zur Dienststelle „Kreisverwaltung“ und damit sind sie nicht aufzunehmen.

 

Im Jahr 1991 hatte der Kreistag einen Frauenförderplan zur Verbesserung der beruflichen Situation der bei den Dienststellen des Landkreises beschäftigten Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer beschlossen. Die Regelungen sind teilweise inzwischen gesetzlich geregelt, teilweise gängige Verwaltungspraxis. Er wird abgelöst durch den jetzt vorliegenden Gleichstellungsplan und tritt daher außer Kraft.

 

Die Verwaltung wird den Gleichstellungsplan in der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen und Personal vorstellen, die vorgesehenen Ziele und Maßnahmen erläutern und Fragen hierzu beantworten. Die Stellungnahme des Personalrates wird vorgetragen.


Anlage:

 

·         Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2013 bis 2014