Betreff
Ausbau der Betreuung U3 bis zum 01.08.2013;
Bericht des Leiters Fachbereich Jugend zur aktuellen Situation im Landkreis;
Empfehlung zur Vorgehensweise bei unerwarteter Entwicklung der Bedarfslage
Vorlage
2013/086
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.


Sachverhalt

Gemeinsam mit den Kommunen nimmt der Fachbereich seit Februar laufend die Bewertung der Nachfragesituation zur Betreuung U3 vor und stimmt das weitere Vorgehen ab. Insgesamt zeigt sich ein sehr erfreulicher Ausbaustand, der in den Kommunen weitestgehend der Nachfrage gerecht wird.

 

Als besondere Problemlage zeigt sich aktuell die Samtgemeinde Mittelweser an den Standorten Husum und Stolzenau. Dort führt die dem allgemein negativen Trend gegenläufige demografische Entwicklung zu einer Nachfrage, die nur mit Unterstützung der Tagespflege abzudecken ist.

 

In der quantitativen Dimension heißt das für den Standort Stolzenau ca. 3-10 Plätze, in Husum ca. 1-5 Plätze. Derzeit sind an beiden Standorten nicht ausreichend Tagesmütter vorhanden, die vor Ort den Bedarf abdecken könnten. In Stolzenau steht der Fachbereich im Gespräch mit einem freien Träger, der Interesse an der Übernahme der Betreuung gezeigt hat, für Husum ist aktuell noch keine konkrete Lösung in Sicht, so dass - für den Fall, dass dies im Rahmen der Subsidiarität nicht gelingt - der Landkreis hier einzutreten hat. Dies kann - je nach Sachlage - investive und auch personelle Maßnahmen erfordern.

 

Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass der freie Träger in Stolzenau die Betreuung nicht übernehmen sollte.

 

Für den Bereich der Samtgemeinde Uchte konnte durch umfassende Absprachen dem heutigen Bedarf Rechnung getragen werden, allerdings stehen hier für 2014 Bedarfe in Aussicht, auf die dann u. U. auch kurzfristig zu reagieren sein wird.

 

Im Stadtgebiet Nienburg sind derzeit genügend Tagespflegepernen/Großtages-pflegestellen vorhanden, um der heutigen Nachfrage zu genügen. Die nahezu täglichen Auf- und Abentwicklungen in der Nachfragesituation bestätigen jedoch ein hohes Maß an Unwägbarkeit und zeigen die Grenzen einer  Vorausplanung bis hin zum letzten Platz auf.

 

Insoweit kann auch hier sehr kurzfristig eine Bedarfsentwicklung eintreten, die den Fachbereich zu sofortigem Handeln (Bereitstellung von Betreuungsplätzen, Investitionen in Liegenschaften) zwingt. Eine geeignete Immobilie des Landkreises an der BBS stände - nach allerdings erforderlichem Umbau - relativ kurzfristig zur Verfügung. Der Fachbereich Liegenschaften wird über die Entwicklung regelmäßig informiert.

 

Aufgrund der Unberechenbarkeit der Situation und des ggf. notwendigen kurzfristigen Handlungszwangs wird der Ausschuss gebeten, im Falle des Eintritts einer solchen Situation - ohne vorherige Sitzung des Jugendhilfeausschusses - dem Fachbereich die Zustimmung zu erteilen, die entsprechenden Investitionen, die ggf. im Rahmen des Nachtrags 2013 sowohl im personellen als auch im investiven Bereich zu veranschlagen wären,  direkt dem Kreisausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nur auf die Weise wäre eine noch zeitgerechte Reaktion auf überraschende Bedarfe möglich.

 

Soweit sich keine Besorgnis erregenden Entwicklungen mehr zeigen, wird der Fachbereich Jugend im Januar 2014 die nächste Bedarfserhebung mit den Gemeinden vornehmen und dem Ausschuss die aktuellen Bedarfe vortragen.