Betreff
Bemessung der Höchstbeträge für die auf Grundlage der Vereinbarung mit den Gemeinden zu übernehmenden Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
2013/089
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt

In der mit den Gemeinden geschlossenen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ist festgelegt, dass die Gebühren einer Tageseinrichtung für Eltern, deren Einkommensverhältnisse unterhalb der im SGB VIII geregelten Zumutbarkeitsgrenze liegen, vom Landkreis im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zu festgelegten Höchstbeträgen getragen werden.

 

Die derzeit geltenden Festbeträge (Kindergarten 80,00 € bzw. Krippe 100 € jeweils für eine 4-stündige Betreuung) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Gefüge im Landkreis.

 

Während die Krippengebühren im Durchschnitt gesunken sind, haben sich die Kindergartengebühren dagegen im Durchschnitt nach oben entwickelt.

 

Auf Grundlage einer kreisweiten Befragung der Kommunen, die auch die noch geplanten Änderungen in den Gemeinden berücksichtigt, schlägt der Fachbereich Jugend zur Festsetzung ab dem 01.08.2013 folgende Höchstbeträge vor:

 

 

Kindergarten:
88,00 € bei einer 4-Stunden-Betreuung (pro Std. 22,00 €) und


Krippe
96,00 € bei einer 4-Stunden-Betreuung (pro Std. 24,00 €).

 

Im Haushalt ergeben sich gegenüber der bisherigen Veranschlagung Mehraufwendungen in Höhe v. rund 20.000 €. Abhängig von der Entwicklung ab 01.08.2013 wird ggf. im Rahmen des Nachtrags ergänzend zu veranschlagen sein.