Betreff
Einzugsbereichskarte für die IGS Nienburg
Vorlage
2013/097
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Für die IGS Nienburg wird die Einzugsbereichskarte Nr. 48 beschlossen.

 


Sachverhalt

Nach § 114 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet. Schülerinnen und Schüler des Primar- und des Sekundarbereichs I haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte bestimmen die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Sie haben dabei die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen.

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind durch eine Schülerbeförderungssatzung (vgl. Drucksache 2013/095) festzulegen. Konkretisiert wird die Satzung durch so genannte Einzugsbereichskarten, welche 1982 durch Kreisausschussbeschluss festgelegt wurden und jeweils im Einzelfall angepasst bzw. ergänzt werden. Auf Basis der  Einzugsbereichskarten findet die individuelle Anspruchsprüfung auf eine kostenlose Schülerbeförderung statt.

 

Im Landkreis Nienburg/Weser bestehen insgesamt 47 Einzugsbereichskarten. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der Beförderungsgrenzen einer Einzugsbereichskarte wohnen, haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Sie haben allerdings die Möglichkeit gegen Entgeltzahlung die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen.

 

Die IGS Nienburg wird mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 den Schulbetrieb im Gebäude der Friedrich-Fröbel-Schule, Pestalozziweg 6, Nienburg, aufnehmen. Da für die IGS Nienburg derzeit keine Einzugsbereichskarte besteht, müsste eine solche entsprechend der Anlage beschlossen werden, um die erforderliche Anspruchspruchsprüfung durchführen zu können.