Betreff
Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk
Vorlage
2013/102
Art
Beschlussvorlage

Zur Beschaffung von Endgeräten (Handgeräte, Fahrzeuggeräte und Festeinbauten) für den Digitalfunk für die Kreisfeuerwehr und kreiseigenen Einheiten im Katastrophenschutz wird im Nachtragshaushalt 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.000 € für 2014 in den Haushalt eingestellt. Für 2014 werden weitere 60.000 € für den Einbau der zu beschaffenden Fahrzeuggeräte und Festeinbauten in den Haushalt eingestellt.

 


Sachverhalt

Die Einführung des Digitalfunks für die Polizei im Bereich der Polizeidirektion Göttingen steht unmittelbar bevor. Den kommunalen BOS wird die Möglichkeit geboten, sich an diesem Digitalfunknetz gegen einen Anteil an den Betriebskosten zu beteiligen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser betreibt seit 1995 einen analogen Gleichwellenfunk für die Feuerwehren und einen Relaisfunk für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Bei der Gleichwelle besteht aufgrund des Alters eine technische Labilität, die zum Ausfall führen kann. Ersatzteile sind nur noch gebraucht und schwer zu bekommen. Der Relaisfunk kann den nördlichsten und den westlichsten Teil des Landkreises nur unter deutlichen Qualitätsverlusten erreichen.

 

Das Land Niedersachsen wird für die kommunalen BOS in 2013 eine vierte und voraussichtlich letzte Ausschreibung zur Beschaffung von digitalen Endgeräten durchführen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist die bündelnde untere kommunale Verwaltungseinheit in der Zusammenarbeit mit der Polizei für den Digitalfunk. Die Gemeinden können nur über die Kreisverwaltung an dem Digitalfunk des Landes teilnehmen.

 

Im Dezember 2012 wurde den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden im Landkreis Nienburg/Weser diese Situation dargestellt. Die Gemeinden haben entschieden, zusammen mit der Kreisverwaltung den Digitalfunk im Landkreis Nienburg/Weser einführen und an der Ausschreibung des Landes Niedersachen für die Endgeräte teilnehmen zu wollen.

 

In einer Informationsveranstaltung für die Gemeinden, die Rettungsdienstorganisationen und die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen wurden am 19.03.2013 die Rahmenbedingungen für die Einführung des Digitalfunks im Landkreis Nienburg/Weser und die Endgeräteausschreibung des Landes Niedersachen vorgestellt.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser hat zum 01.04.2013 in Abstimmung mit den Gemeinden und den Organisationen gegenüber dem Land Niedersachsen eine unverbindliche Erklärung zur Teilnahme an der 4. Endgeräteausschreibung abgegeben. Die Kreisfeuerwehr hat zusammen mit den Stadt- und Gemeindebrandmeistern eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine Richtlinie für Fahrzeugeinbauten erarbeiten und entsprechende Kostenermittlungen anstellen wird. Gegenüber dem Land Niedersachsen ist zum 01.07.2013 die Teilnahme an der Ausschreibung verbindlich zu erklären und die Abnahmemenge an digitalen Endgeräten zu beziffern.

 

Nach ersten Ermittlungen werden für die Kreiseinheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes rund 110 Handfunkgeräte, Fahrzeug- und Festeinbauten zu beschaffen und einzubauen sein. Die Beschaffungskosten für die Endgeräte aus der Ausschreibung werden sich nach den Angaben des Landes Niedersachsen aus der letzten Ausschreibung voraussichtlich auf rund 70.000 € belaufen. Die voraussichtlichen Einbaukosten für die Fahrzeug und Festeinbauten belaufen sich nach derzeitigen Ermittlungen auf rund 60.000 €.

 

Die Betriebskosten für das Digitalfunknetz werden durch Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Spitzenverbänden der Kommunen geregelt. Das Land finanziert den Aufbau und Betrieb des Netzes und die Kommunen beteiligen sich an den Landesbetriebskosten (Bemessungsbetrag 14. Mio. Euro pro Jahr) mit einem pauschalen Anteil von 30%. Die Anteile der Kommunen werden nach Bevölkerung und Fläche ermittelt. Bei einer Teilnahme am Digitalfunk hat der Landkreis Nienburg/Weser hierfür Betriebskosten von 88.513,98 € pro Jahr zu zahlen. Diese Summe ist vorerst auf fünf Jahre festgeschrieben und muss ab dem Jahr der tatsächlichen Nutzung des Netzes entrichtet werden.

 

Die Teilnahme des Landkreises Nienburg/Weser an der 4. Endgeräteausschreibung des Landes Niedersachen erfordert es, dass ausschreibungs- und haushaltstechnisch die erforderlichen Mittel zum Abnahmezeitpunkt zur Verfügung stehen. Der Landkreis Nienburg/Weser kann frühestens ab dem 2. Quartal 2014 aus dieser Ausschreibung Geräte abfordern. Die erforderlichen Mittel müssen damit für das Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, über einen Nachtragshaushalt 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.000 € für 2014 in den Haushalt einzustellen. Der Beschluss des Kreistages hierzu berechtigt die Kreisverwaltung zum 01.07.2013 gegenüber dem Land Niedersachsen eine verbindliche Erklärung zur Teilnahme an der Endgeräteausschreibung abgeben zu können. Die weiteren 60.000 € für den Einbau der Geräte würden dann für 2014 in den Haushalt eingestellt werden.