Betreff
2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Nienburg/Weser – Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten -
Vorlage
2013/109
Aktenzeichen
54.13.51
Art
Beschlussvorlage

Die allgemeinen Planungsabsichten für die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm werden durch die Festlegung ergänzt, dass die im Zuge der 3. Änderung verfolgten, räumlich eng begrenzten Änderungen bei der Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung, von der 2. Änderung ausgenommen sind. Diese Ergänzung wird bekannt gemacht.


Sachverhalt

Die Kreisverwaltung hat auf Grundlage des KA-Beschlusses vom 20.02.2012 (Drucksache-Nr. 2012/008) im Frühjahr 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende, 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) bekannt gemacht. Als ein wesentlicher Themenbereich, der im Zuge der Änderung überarbeitet werden soll, ist die Neuordnung der Vorrang- und Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung in den allgemeinen Planungsabsichten benannt.

Sofern nun im Zuge einer 3.Änderung des RROP kleinräumige Änderungen in den Bereichen Müsleringen und südlich von Stolzenau vorgenommen werden sollen, können diese nicht parallel im Zuge der 2. Änderung bearbeitet werden. Aus diesem Grunde müssen Festlegungen zur Rohstoffgewinnung für die Teilflächen des Vorranggebietes südlich von Müsleringen (diese sollen als Vorranggebiet gestrichen werden) und die neu festzulegende Tauschfläche südlich von Stolzenau ausdrücklich als Gegenstand der 2. Änderung ausgenommen werden. Die allgemeinen Planungsabsichten für die 2. Änderung des RROP sind in diesem Sinne zu ergänzen bzw. zu konkretisieren. Diese Ergänzungen sind bekannt zu machen. Die Beteiligten sind hierüber zu informieren.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen: