Betreff
Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung des C-Traktes an den Berufsbildenden Schulen Nienburg/Weser
Vorlage
2013/110
Art
Beschlussvorlage

Für die Sanierung des C-Traktes an den Berufsbildenden Schulen Nienburg/Weser werden im Wege einer Eilentscheidung gemäß § 89 S.1 NKomVG Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 


Sachverhalt

Für die Sanierung des C-Traktes wurden 1.503.000 € sowie für die Umstrukturierung der Brandmeldeanlage 50.000 € im Haushaltsplan 2013 einkalkuliert.

 

Diese Mittel reichen voraussichtlich für die geplanten Maßnahmen nicht aus. Wie der Fachplaner für das Gewerk Lüftung nunmehr festgestellt hat, müssen die Lüftungskanäle wegen eines Unterzuges, der in den Bestandsplänen nicht ersichtlich war, nicht wie geplant durch die Klassenräume, sondern in den Fluren verlegt werden. Hierdurch müssen zusätzliche Brandschotts eingebaut werden, was Mehrkosten in Höhe von 43.000 € verursacht. Im Zuge der Ausführungsplanungen wurden weitere  asbesthaltige Verkleidungen der Rauch-undWärmeabzugs-Anlage (RWA) gefunden, die zusätzliche Entsorgungskosten in Höhe von rund 18.000 € verursachen.

 

Weiterhin wurde von der Schule angemeldet, dass die Durchlässigkeit der Sanitärinstallationen eingeschränkt ist. Zur Vorbereitung späterer Sanierungsmaßnahmen ist es sinnvoll, schon jetzt die vier Hauptstränge für die Bewässerung mitzuinstallieren, was mit Mehrkosten in Höhe von 19.000 € verbunden ist.

 

Die Schule wünscht sich außerdem für die KfZ-Waschhalle eine Abgasabsaugung, um dort auch bei laufendem Motor Prüfungen durchzuführen. Da hierdurch die Qualität des Unterrichtes verbessert werden kann und die Kosten mit 5.000 € vertretbar sind, sollten auch hierfür Mehrkosten berücksichtigt werden.

 

Insgesamt entstehen damit Mehrkosten in Höhe von 85.000 €. Damit die weiteren Ausschreibungen vorgenommen werden können, ist es notwendig, diese Mittel kurzfristig überplanmäßig bereitzustellen. Eine Entscheidung des Kreistages im Juni kann hierfür nicht abgewartet werden, da sonst der Maßnahmebeginn zu den Sommerferien nicht haltbar wäre.

 

Die überplanmäßigen Kosten können durch die Verschiebung der geplanten Sanierung/Erweiterung des Parkplatzes des Gesundheitsamtes sowie der Anschaffung eines Kommunalschleppers für das Gymnasium Stolzenau gedeckt werden.

 

Weiterhin hat die Schule den Wunsch angemeldet, einen zusätzlichen Nebeneingang für die Nutzer des Metallbereiches zu schaffen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 7.500 €. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und auch zeitlich aufschiebbar.

 

Seitens der Schule wurde außerdem der Wunsch geäußert, weitere notwendige Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Gesamtmaßnahme durchzuführen. Hierzu gehört die Sanierung der Fenster, der Bewässerung und des Daches. Die Schulleitung war davon ausgegangen, dass diese Maßnahmen in der Gesamtmaßnahme enthalten sind und hat nunmehr dringenden Bedarf hierfür angemeldet.

 

Aus baufachlicher Sicht sind die von der Schule vorgeschlagenen Sanierungen notwendig, aber aufschiebbar. Es sollte hierzu ein Gesamtsanierungskonzept erstellt werden, das den weiteren Sanierungsbedarf sowie die damit einhergehenden finanziellen Lasten ermittelt und verteilt (z.B. durch abschnittsweise Sanierungen).