Betreff
Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V.;
hier: Antrag auf Zuschussgewährung für die Jahre 2004 bis 2006 für die Beratungsstelle für Hörgeschädigte im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2004/SGA/001
Aktenzeichen
50-411-29/9
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt, für die Jahre 2004 bis 2006 für die Beratungsstelle für Hörgeschädigte in Nienburg einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren unter der Voraussetzung, dass die Arbeit im bisherigen Umfang durchgeführt wird.

 


Seit dem Jahr 1987 erhält die Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V. für die Beratungsstelle in Nienburg Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg/Weser. Zuletzt hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss am 28.10.2003 beraten.

 

Die Zuschüsse haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

1987 bis 1990                                                                 5.000,00 DM

1991                                                                                  7.500,00 DM

1992 bis 1998                                                                 7.875,00 DM

1999                                                                                  4.800,00 DM

2000 bis 2001                                                                 4.100,00 DM

2002                                                                                      2.096,30 €

2003                                                                                      1.340,00 €

 

Seit 1997 wird bereits um Erhöhung des Zuschusses gebeten. Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde diesen Anträgen jedoch nicht entsprochen.

 

Am 29.09.2003 wurde erneut ein Zuschuss beantragt für die Jahre 2004 bis 2006. Dem Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Anlage) sind Restkosten in Höhe von 5.316,00 € zu entnehmen.

 

Die Beratungsarbeit in der Beratungsstelle in Nienburg ist auch weiter erforderlich und wichtig für den Personenkreis der Hörgeschädigten, sie sollte deshalb weiterhin gefördert werden. Die Verwaltung hält allerdings einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € für ausreichend. Der zeitliche Aufwand der Mitarbeiterin für Nienburg beträgt monatlich lediglich 16 Stunden und diesem Zeitaufwand entspricht der Betrag von 1.100,00 € zum Gesamtaufwand der Gesamtkosten.

 

 


Anlagen:

 

Kosten- und Finanzierungsplan