Betreff
3. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Nienburg/Weser - Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Vorlage
2013/058/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Kreisverwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung am 25.04.2013 (siehe Drucksache Nr. 2013/058) den Auftrag erhalten in Abstimmung mit der Obersten Landesplanungsbehörde zu prüfen, ob es im Zuge der 3. Änderung des RROP möglich ist, nur die Teilflächen des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung südlich von Müsleringen zu streichen und die Ausweisung einer sog. Tauschfläche in das 2. Änderungsverfahren zu verschieben.

Mit Schreiben vom 27.05.2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (siehe Anlage 2) seine Sichtweise hinsichtlich der vom Landkreis Nienburg/Weser angestrebten 3. Änderung des RROP mitgeteilt. Daraus geht hervor, dass

a)    eine Streichung von Teilflächen von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung nur möglich ist, wenn im selben Verfahren an Qualität und Quantität vergleichbare „Tauschflächen“ neu ausgewiesen werden. Eine Aufteilung auf zwei verschiedene Verfahren (Streichung in der dritten Änderung, Festlegung von Tauschflächen in der 2. Änderung) ist danach nicht möglich.

b)    sofern in einer dritten Änderung für Teilflächen neue Festlegungen erfolgen, diese dann ausdrücklich aus der 2. Änderung, die bisher mit Ausnahme des Themas Windenergiegewinnung umfassend ist, herausgenommen werden müssen. Dies hätte dann zur Folge, dass die allgemeinen Planungsabsichten für die 2. Änderung neu bekannt gemacht werden müssen.

Abschließend regt das Ministerium an, zu prüfen, ob nicht das Thema Rohstoffgewinnung insgesamt von der zweiten Änderung in die 3. Änderung verschoben werden sollte. Dies hätte aus Sicht der Kreisverwaltung den Vorteil, dass dieses Thema, bei dem der Anpassungsdruck besonders hoch ist, vorrangig und voraussichtlich schneller bearbeitet und abgeschlossen werden kann. Für den Bereich Müsleringen verzögerte sich allerdings die Lösung der Konfliktsituation um ca. ein Jahr. Aus Sicht des Naturschutzes gibt es keine generellen Bedenken gegen eine „separate“ Bearbeitung des Themas Rohstoffgewinnung. Allerdings ist eine weitere Abstimmung dieser Verfahrensvariante u. a. im Hinblick auf den Fortschritt des Landschaftsrahmenplanes erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

  1. Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten
  2. Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz