Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2013/123
Aktenzeichen
131-20 13
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Die Schlamann KG aus Marklohe möchte zur Schulhofverschönerung der Astrid-Lindgren-Schule eine Matchanlage und einen Fangzaun zu einem Wert in Höhe von ca. 5.000 Euro errichten. Die Maßnahmen wurden mit den Fachdiensten Schule und Kultur und Liegenschaften abgestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. XX.XXX,XX €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt XXX zur Verfügung./ nicht zur Verfügung.