Dem Antrag vom 11.07.2013 wird entsprochen. Der Landkreis Nienburg/Weser unterstützt die Stadt Nienburg bei der Finanzierung des Stadtbusses. Dazu wird ein der Einwohnerzahl entsprechender Anteil der „1-€-Mittel“ gem. § 7 Absatz 4 NNVG, die dem Landkreis im Rahmen seiner Aufgabenträgerschaft vom Land zufließen, an die Stadt weitergeleitet.
Sachverhalt
Unter der Drucksache 2011/KA/039 wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Nienburg/Weser befristet bis zum Jahr 2013 der Anteil, der auf die Stadt entfallenden 1-€ Mittel gezahlt werden. Im Jahr 2013 soll eine Überprüfung seitens der Verwaltung vorgenommen werden, um eine weitere Gewährung zu prüfen.
Für 2013 stand die Vergabe der Linien-Konzessionen sowie der Leistungen im Stadtbussystem erneut an. Die Stadt hat in der Zwischenzeit eine Stadtbusgesellschaft gegründet. Folgende Verflechtung ist dabei festzustellen:
Der Rat der Stadt Nienburg/Weser
hat beschlossen, die Stadtbusgesellschaft mit der Verwaltung und der Erbringung
des Busverkehrs im Stadtgebiet auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes des
Kreises Nienburg und unter Maßgabe einer besonderen Vereinbarung zu betrauen.
Mit dieser Betrauung bestätigt und bekräftigt die Stadt Nienburg/Weser
die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Stadtbusgesellschaft zur
Durchführung des Stadtbusverkehrs und die damit verbundenen
gemeinschaftskonformen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV im Sinne der VO (EG) 1370/2007.
Die Stadtbusgesellschaft verwaltet und erbringt die Verkehre auf der Grundlage der ihr von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Wirkung vom 1.8.2013 übertragenen Liniengenehmigungen im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung.
Im Einzelnen ergeben sich
damit folgende Leistungen, die durch die Stadt Nienburg/W. zu erbringen sind:
a.
Steuerungsfunktion
zwischen dem Aufgabenträger Stadt Nienburg/W. und der Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH
b.
Überwachung
der Einhaltung der Betrauungsvereinbarung
c.
Abstimmung
mit den übrigen Aufgabenträgern des ÖPNV
d.
Beteiligung
bei Linien- und Fahrplanänderungen gem. § 14 (1) PersBefG
e.
Mitwirkung
bei der Umsetzung des NVP
f.
Ermitteln
und Zusammenstellen der Kosten, der Prioritäten und Zeitplanung der
Investitionen, insbesondere der 106 barrierefrei anzupassenden Haltestellen
g.
Koordination,
Vorbereitung und Bearbeitung von Förderanträgen
h.
Planung
der zu veranschlagenden Haushaltsmittel und Haushaltsmittelüberwachung
Diese Leistungen werden als
neue Aufgabe im Wesentlichen durch städtisches Personal abgearbeitet. Die
internen Aufwendungen für die Steuerung und Verwaltung im Rahmen der
Aufgabenträgerschaft bei der Stadt Nienburg werden auf ca. 36.000 € geschätzt;
Erfahrungs- und Kostenwerte liegen auf Grund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft
zum 01.01.2012 und der vorgenommenen Aufgabentrennung zwischen Stadt und
Stadtbusgesellschaft zum 01.08.2013 noch nicht vor.
Die Kosten sind durch den Unternehmerwechsel bei ausgeweitetem Angebot gestiegen, sodass eine Weitergewährung der 1 € Mittel befürwortet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 32.000,-- €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.