Die 5. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.
Sachverhalt
1.
Erhöhung der Aufwandsentschädigung des
Kreisbrandmeisters
Mit der Gestellung der Dienstfahrzeuge für den Kreisbrandmeister und die Brandschutzabschnittsleiter wurde die in der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes bisherige Aufwandsentschädigung um den darin enthaltenen Fahrtkostenanteil (berechnet nach den gefahrenen Kilometern) verringert.
Wie bereits in der damaligen Vorlage dargestellt, gibt es allerdings Fahrten, bei denen es sich für die Funktionsträger anbietet, auch weiterhin den eigenen PKW zu nutzen. Dies trifft insbesondere für Termine des Kreisbrandmeisters zu. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben sowie der Orte, bietet es sich immer wieder an, direkt von der Arbeitsstätte zum Termin zu fahren. Auch Fahrten zur Absprache in der FTZ sind sinnvoller direkt mit dem Privat-PKW durchzuführen, da nur 2 Ausfahrten später auf der B6 die FTZ ist. Hier erst nach Hause zu fahren und das Fahrzeug zu tauschen ist zeitlich sowie ökonomisch nicht sinnvoll. Herr KBM Fischer hat Anträge gestellt, diese Nutzung seines privaten PKW anzuerkennen und eine Wegstreckenentschädigung zu zahlen. Seitens des Landkreises wurde gefordert, diese Fahrten aufzuführen. Danach sind es häufig Fahrten zur FTZ, im 1. Halbjahr 2013 Fahrten im Rahmen der Leitstellenfusion, Nachbesprechungen von Einsätzen in Kommunen.
Zeitraum |
Gesamt-km |
Ø pro Monat |
X 0,30 €/ pro Monat |
Bemerkungen |
01/ bis 06/2012 |
2633 km |
439 km |
131,65 € |
Geprägt von Terminen zur Leitstellenfusion |
07/ bis 12/2012 |
1003 km |
168 km |
50,15 € |
|
01/ bis 06/2013 |
719 km |
120 km |
35,95 € |
|
Die hohe Kilometerzahl im Jahr 2012 beruht auf Terminen
anlässlich der Leitstellenfusion. Die Fahrten wurden direkt von der
Arbeitsstätte zum Termin durchgeführt. Die Kosten bezüglich der
Leitstellenfusion werden mit in die Berechnung der fusionsbedingten Kosten für
die
Grund für die Nutzung des eigenen Fahrzeuges war häufig der
Zeitfaktor. Termine sind häufig so anzusetzen, dass sie in den Dienstzeiten der
Mitarbeiter/innen der
Die vom Kreisbrandmeister gebotene Flexibilität ist für die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt und Verwaltung sehr förderlich. Die Bereitschaft die eigene Arbeitszeit auf die Belange des Kreisbrandmeisters in dieser Form einzustellen ist nicht selbstverständlich. Diese Konstellation würde so oder ähnlich für jeden Amtsinhaber zum Tragen kommen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister um einen Betrag von monatlich 40 € von 674 € auf 714 € zur Abgeltung der Fahrten mit dem privateigenen PKW zu erhöhen.
Über einen Ausgleich der Aufwendungen von Inkrafttreten der Satzung wird gesondert entschieden.
Eine Veränderung der Aufwandsentschädigung der Brandschutzabschnittsleiter ist nach deren eigenen Angaben nicht nötig, die Benutzung der Dienstwagen ist möglich.
2.
Gewährung einer Aufwandsentschädigung für
den Fachbereichsleiter Sport
Die körperliche Fitness ist für Feuerwehrmitglieder eine elementare Grundvoraussetzung für den Dienst. Um diese deutlich zu erhöhen, wurde die Funktion "Fachbereichsleitung Sport" auf Kreisebene geschaffen. Die Kommunen haben ihrerseits ebenfalls Sportbeauftragte ernannt. Aufgabe ist es, u. a. Sportveranstaltungen zu organisieren bzw. die Teilnahme an Sportveranstaltungen zu initiieren wie z.B. Teilnahme der Feuerwehr am Spargellauf in Nienburg, die Veranstaltung "Feuerwehr bewegt" sowie die Abnahme von Sportabzeichen.
Herr Ralf Daniel nimmt diese Aufgabe wahr. Es wird seitens der Kreisfeuerwehr vorgeschlagen, für den Fachbereichsleiter Sport eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 23,00 € zu gewähren.
Anlagen:
· Änderungssatzung