Der Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen in Höhe von 600,- € auf 1.000,- € für die Jahre 2014 bis einschließlich 2017 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist
eine staatlich anerkannte Auffang- und Pflegestation für verletzt oder verwaist
aufgefundene heimische Tiere und für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender
Arten und Exoten.
In der Station werden o. g. Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und
gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.
Des Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus
illegaler Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung
untergebracht und betreut.
Die Station hat jährliche Gesamtausgaben in Höhe von 356.322,49 € (2012)
und finanziert sich über die drei folgenden Säulen:
• Unterstützung
durch private Sponsoren und Kooperationspartner (Markt-
kauf
Wunstorf, Frau Elisabeth Grümer (ehemals Grümer Optima Immo-
bilien
GmbH) etc.
• Förderung
durch das Ehrenamt und das private Engagement des
Trägervereins
mit seinen Mitgliedern.
• jährliche
Förderung durch die öffentliche Hand
Die Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt vorrangig durch das Nds.
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, welches die Station mit jährlich
100.000 € unterstützt. Der Vertrag wurde jetzt bis Ende 2017 verlängert.
Die Region Hannover zahlt jährlich 10.000 €
der Landkreis Schaumburg 3.600 €
der Landkreis Osterholz 400 €
der Landkreis Minden Lübbecke 1.700 €
und der Landkreis Nienburg/W. derzeit 600 €
Die Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich
eingezogenen Tiere ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Im Jahr
2012 wurden mehr als 2.050 Tiere in der Station tierärztlich behandelt, kurz-
bis langfristig gepflegt und betreut (2003 waren es noch 1.500).
Die Inanspruchnahme der Station durch die
Kreisverwaltung ist in den letzten zwei Jahren stetig gestiegen. Immer öfter
werden verletzt aufgefundene Tiere direkt von Stationsmitarbeitern vor Ort
abgeholt, so dass der Landkreis sehr viel Personalzeit und Kosten (z.B.
tierärztliche Betreuung etc.) spart.
Eine fachgerechte Unterbringung und Betreuung von
Reptilien, Spinnen, Papageien und anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die
Inanspruch-nahme der Station nicht gewährleisten.
Bereits 2008 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der
Station für fünf Jahre einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 600
€ zu zahlen (KA-Beschluss v. 13.10.08 Drucksache Nr.: 2008/ALNU/012-03).
Um die langjährige gute Zusammenarbeit und die weiter
vermehrte Inanspruchnahme durch den Landkreis zu honorieren und deutlich
herauszustellen, dass die von der Station bereitgestellten Leistun-gen auch
weiterhin dringend benötigt werden, empfiehlt die Verwal-tung die Erhöhung der
jährlichen Zahlung des Betriebskosten-zuschusses in Höhe von 600 € auf 1.000 €
ab 2014 bis einschließlich 2017.
Der Betrag in Höhe von 1.000 € soll
im Rahmen der im Haushalt für 2014 vorgesehenen Mittel aus dem Produkt 55420
„Artenschutz und Tiergehege“ (Konto 427100) bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle
Auswirkungen.
Anlagen:
· entfällt