Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor –
Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Vorlage
2013/149
Art
Beschlussvorlage

Die Vorbereitung eines Ausweisungsverfahrens für ein Naturschutzgebiet im Lichtenmoor soll ab 2014 durch ein externes Planungsbüro erfolgen. Am Anfang des Prozesses soll dann ein Arbeitskreis gebildet werden, der in einem offenen Dialog zwischen den konkurrierenden Interessen eine sinnvolle Grenze für ein zukünftiges Naturschutzgebiet empfehlen soll.

 

Der Fachdienst Naturschutz konkretisiert den Kostenrahmen und wird die Mittel anteilig für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 beantragen. Der grob geschätzte Finanzbedarf von 20.000 – 25.000 € soll im Rahmen von Prioritätensetzungen ausschließlich durch Einsparungen in den jährlichen Ansätzen des Kontos 55410 429101 „Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für Natura 2000-Gebiete“ eingeplant werden.

 


Sachverhalt

 

Der Antrag der BUND/NABU Kreisverbände wurde bereits in der ALNU-Sitzung vom 30.04.13 erstmalig behandelt.

 

Gegenstand und Bewertung des Antrages sowie die zeitlichen Verpflichtungen und Prioritäten des FD Naturschutz sind in der Beschlussvorlage 2013/065 beschrieben.

 

Die Beratungen des Antrages haben ergeben, dass die Kreispolitik zu folgenden Punkten noch Klärungsbedarf sieht:       

 

  1. Übersicht über die aktuell im Torfabbaugebiet rechtlich gesicherten Folgenutzungen.

  2. Sachstand über den Antrag der Fa. K. Meiners auf vertiefenden Abbau und die Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sowie die sich hieraus ergebenen Änderungen in den Folgenutzungen.

  3. Aktuelle Informationen der Landesregierung zur zukünftigen Ausrichtung des Torfabbaus in Niedersachsen.

  4. Angaben zur Betroffenheit der Landwirtschaft aufgrund der zum 01.10.2013 anstehenden Flächeneinweisungen in der Flurbereinigung Steimbke.

  5. Prüfung und Reduzierung des Kostenrahmens für die Beauftragung eines externen Planungsbüros.

 

 

Zu Nr. 1:

Im Lichtenmoor werden aktuell auf zwei Flächenteilen noch industrielle Abtorfungen durchgeführt (Anlage 1). Die Torfwerke EUFLOR und Karl Meiners haben Abtorfungsgenehmigungen auf insgesamt 962 ha, wovon sich zurzeit rund 520 ha in Abbau befinden oder in Zukunft damit begonnen werden dürfen.

Das Torfwerk EUFLOR (ehem. Harms und Busch) hat auf Grund der erneuerten Abbaugenehmigung vom 15.12.1995 mit Änderung vom 01.08.2002 das Recht auf einer Gesamtfläche von 280 ha Torf im Stechverfahren zu gewinnen. Insgesamt sind alle Flächen nach Ende der Abtorfung als Ausgleich für den Eingriff für die Folgenutzung „Naturschutz – Wiedervernässung/Renaturierung/Regeneration“ herzurichten. Im Gebiet EUFLOR ist der Abbau auf rund 178 ha beendet und befindet sich in der Wiedervernässung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Torfwerk Karl Meiners baut auf insgesamt 682 ha genehmigter Gesamtfläche Torf im Stech- und Frästorfverfahren ab (Genehmigungen vom 12.06.1986, 01.06.2004, 06.02.2006). Die Abbaugenehmigungen sehen aufgrund von Verträgen mit den Eigentümern aus den achtziger Jahren, Vorgaben durch das Land Niedersachsen (Moorschutzprogramm Teil I, 1981) und aus Entscheidungen über Widersprüche verschiedene Arten der Folgenutzung vor (s. Anlage 2). Insbesondere im Gebiet des Naturschutzgebiets „Weißer Graben“ und auf den Eigentumsflächen des Landkreis Nienburg befinden sich Flächen zur Wiedervernässung mit dem Ziel der Hochmoorregeneration. Auf privaten Eigentumsflächen ist die Folgenutzung Landwirtschaft (Acker oder Grünland) nach Tiefumbruch zugelassen. Auf privaten Flächenteilen, auf denen nach Abtorfungsende keine Sandmischkultur möglich ist, soll nach der Genehmigung vom 12.06.86 eine so genannte „Deutsche Hochmoorkultur“ auf Resttorfschichten (Hoch- und Niedermoor) möglich werden. Der Umfang der landwirtschaftlichen Folgenutzung soll sich hier an der vor Abtorfungsbeginn vorhandenen Nutzung orientieren. Dieses ist bis heute im Regelfall die Grünlandnutzung. Diese Flächen befinden sich im Wesentlichen im Gebietsteil südlich des Brigittawegs. Teilflächen sind auch als Wald wiederaufzuforsten. Die Abgrenzung zwischen Flächen mit Tiefumbruch und Deutscher Hochmoorkultur ist nicht parzellenscharf. Bei geringeren Niedermoormächtigkeiten (kleiner 60 cm) darf auch Sandmischkultur und damit die landwirtschaftliche Folgenutzung eingerichtet werden. Der Wortlaut der Genehmigung vom 12.06.1986 enthält für die Formen der landwirtschaftlichen Folgenutzung keine Verpflichtung zur Einrichtung, ermöglicht diese jedoch aufgrund der in der Vergangenheit geschlossenen Vereinbarungen zwischen dem Eigentum und dem Landkreis Nienburg.

Insgesamt sind im Gebiet Karl Meiners 417 ha für die Folgenutzung Land- wirtschaft (Acker oder Grünland) sowie Forstwirtschaft und 189 ha für die Folgenutzung Naturschutz/Wiedervernässung genehmigt. Aktuell befinden sich rund 144 ha in der Abtorfung. Auf 214 ha wurde noch nicht mit dem Torfabbau begonnen.

 

Zu Nr. 2:

Mit dem 07.12.2011 hat das Torfwerk Karl Meiners einen Antrag zum Ausbau der Gewässer, insbesondere des Mittelgrabens, zur Vertiefung des Torfabbaus und zur Änderung beziehungsweise Konkretisierung der Folgenutzung gestellt. Die beantragte Fläche zur Vertiefung beträgt 163 ha. Dazu soll eine Fläche von 142 ha hinsichtlich Folgenutzung und Abbausohle im Detail überplant werden. Den Umfang der Herrichtungsplanung des Antrags und die Alternativen zur Gewässerplanung ergeben sich aus den anliegenden Karten (Anlagen 3 u. 4). Über den aktuellen Erörterungsstand für eine mögliche Änderung der Folgenutzung wird in der Sitzung berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Verfahren zum Gewässerausbau und zum Torfabbau führt die Wasserbehörde des Landkreis Nienburg in einem förmlichen Planfeststellungsverfahren durch. Der Antrag wurde Ende 2011 eingereicht und in die öffentliche Anhörung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Auslegung der bei den Gemeinden gegeben. Bis Ende Februar 2012 konnten die TÖB und private Personen ihre Stellungnahmen und Einwendungen vortragen. Insgesamt liegen 34 Stellungnahmen und Einwendungen zu den unterschiedlichen Einzelaspekten vor, die zur Auswertung an den Antragsteller sowie dessen Planungsbüro weitergeleitet wurden. Besonders kritisch werden der Umfang der Folgenutzung, die Auswirkungen der Gewässerausbaus und die Betroffenheit durch Hochwasser diskutiert. Die Naturschutzverbände hatten zudem Vorschläge zur alternativen Gewässerführung vorgelegt.

In mehreren zusätzlichen Terminen mit dem Antragsteller, den Verbänden und teilweise privaten Einwendern wurden die vorgetragenen Bedenken besprochen.

 

Der Antragsteller hat nachgearbeitet und im Juni diesen Jahres zu den Gewässervarianten (Anlage 4) und zur Änderung des Umfangs der Folgenutzung neue Vorschläge unterbreitet, die so noch nicht weiter verhandelt werden können, da die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit der Gewässervarianten noch nicht abgeschlossen sind. Je nach Umfang der zusätzlichen Betroffenheit muss der geänderte Antrag in eine erneute Beteiligung gehen. Nach weiterer Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen wäre das öffentliche Anhörungsverfahren mit einem Erörterungstermin abzuschließen. Danach könnte dann die Wasserbehörde ihre Abwägung, die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Entscheidung über die Inhalte der Planfeststellung abschließen. Eine genaue zeitliche Kalkulation, wann die Entscheidung getroffen werden kann, ist nicht möglich. Der Antragsteller erwartet jedoch eine Entscheidung spätestens in 2014.

 

 

Zu Nr. 3:

Die Nds. Landesregierung hat am 24.07.13 im Ministerialblatt die allgemeinen Planungsabsichten zu einer Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) bekannt gegeben. Das Beteiligungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden.

Hiernach sollen alle Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für den Torfabbau gestrichen werden. Des Weiteren soll eine Regelung mit aufgenommen werden, die den Trägern der Regionalplanung aufgrund der landesweit definierten Ziele zum Klima- und Naturschutz, zur biologischen Vielfalt und zur Wiedervernässung die Festlegung von Vorranggebieten von regionaler Bedeutung und von Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung für einen Torfabbau untersagt.

Im Landkreis Nienburg sind die Vorranggebiete „Großes Uchter Moor“ und „Hohes Moor bei Kirchdorf“ von der Streichung betroffen. Das Lichtenmoor ist kein Vorranggebiet für den Torfabbau.

 

 

 

 

Agrarminister Meyer macht in einer Pressemitteilung vom 25.07.13 deutlich, dass die Streichung von Vorranggebieten im LROP 21.400 ha betreffen. Bestehende Abbaurechte jedoch unangetastet bleiben. Aus Natur- und Klimaschutzgründen sollen die verbleibenden Moorflächen (ca. 400.000 ha) weitgehend erhalten bleiben. Im LROP soll ein Teil dieser Moorflächen erstmals als Vorranggebiet für natürliche CO2-Speicher festgelegt werden.

Zur Zeit stammen mehr als 12 % der nds. Treibhausgasemissionen aus der Zerstörung von Mooren aufgrund einer intensiv betriebenen Landwirtschaft oder wegen Torfabbaus. Statt Moore zu zerstören, wird Niedersachsen als Moorland Nr. 1 die letzten 5 % erhaltener Torfkörper im Rahmen des Moorschutzprogramms des MUs anhand wissenschaftlicher Kriterien Schritt für Schritt als wertvolle CO2-Speicher unter Schutz stellen, so Agrarminister Meyer.

 

 

Zu Nr. 4:

Der genehmigte Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG schreibt für die durch Grünland geprägten Bereiche südlich der aktuellen Abtorfungsflächen bis hin zu den Steimbker Fuhren den Ausbau der Hauptwege in diesem Gebiet vor (Gesamtbaukosten ca. 465.000 €). Ausbaumaßnahmen für ca. 380.000 € sind bereits hergestellt (s. Anlage 5). Der Ausbau erfolgt mit dem Ziel die Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern und damit die Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft aber auch für andere Nutzer zu sichern.

 

Für den Herbst 2013 ist für die Bereiche östlich der K 37 sowie die Bereiche südlich des Torfabbaugebietes die vorläufige Besitzeinweisung vorgesehen. 40 – 50 % der Fläche wechseln hier den Eigentümer. Meist durch Zusammenlegung und Tausch von Flächen im Gebiet. Es kommt aber auch zu Mehr- und Minderabfindungen in diesen Bereichen von 5 ha und mehr. In den Bereichen wo Torfabbaugenehmigungen vorhanden sind, wird es eigentummäßig zu keinen Veränderungen kommen.

 

Aus immissionschutzrechtlicher Sicht gibt es bezüglich zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten Hauptbetroffenheiten für den landwirtschaftlichen Betrieb Weidegut in Sonnenborstel und einen Betrieb östlich von Eckelshof. Letzterer erhält über die Flurbereinigung eine Arrondierung seiner Flächen um den Betriebssitz herum. Die weiteren bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsstandorte in Sonnenborstel wären im wesentlich geringeren Umfang von einer NSG-Ausweisung Lichtenmoor immissionsschutzrechtlich betroffen. Hier werden für immissionsschutzrechtlich relevante Betriebserweiterungen die Empfindlichkeiten vorrangig durch die Biotoptypen im näher dran gelegenen NSG HA 84 „Holtorfer Moor“ definiert.

 

Der landwirtschaftlich genutzte Teilbereich des beantragten NSG in der Gemeinde Heemsen ist aus der Flurbereinigung Heemsen herausgelassen worden. Wegebaumaßnahmen haben hier nicht stattgefunden. Einzelne Flurstücke sind in diesem Bereich mit dem Ziel eines Eigentümerwechsels zugezogen worden.

 

 

Zu Nr. 5:

Aufgrund der Auslastung durch die europarechtlichen Verpflichtungen hält die Verwaltung an der Notwendigkeit, die Vorbereitung eines Ausweisungsverfahrens extern einem Planungsbüro zu übertragen, fest. Jedoch kann aufgrund der Biotoptypenerfassungen zum Landschaftsrahmenplan (Vorlage ca. April 2014) und den Verfahrensunterlagen zum beantragten Torfabbau der Fa. Karl Meiners im erheblichen Umfang auf Grundlagenerfassungen verzichtet werden. Des Weiteren wird jetzt vorgeschlagen die Verfahrensschritte ab Einleitung Beteiligungsverfahren mit Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einarbeitung in den VO-Entwurf vollständig durch die Verwaltung zu erbringen. Hierdurch entsteht ein Stau bei den Schutzgebietsausweisungen für die Natura 2000-Gebiete, der jedoch als zeitlich überschaubar und somit hinnehmbar eingeschätzt wird.

 

Folgender grober Ablauf ist bei positivem Beschluss vorgesehen:

-       Auswahl der Mitglieder für einen Arbeitskreis

-       Auswahl des externen Planungsbüros nach Haushaltsgenehmigung ca. April/Mai 2014
Aufgaben: Vorbereitung, Moderation, Protokolle Arbeitskreis, Unterrichtung ALNU, inhaltliche Arbeit von flächenbezogener Feststellung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen über Bürgerinfotermine bis hin zum Vorentwurf einer Schutzgebiets-VO

-       Arbeitskreistreffen im offenen Dialog zur Grobanpassung des Grenzvorschlages unter Berücksichtigung und Wertung der konkurrierenden Nutzungsansprüche

-       Sachstandsbericht im ALNU

-       Arbeitskreistreffen zur weiteren Konkretisierung der NSG-Grenze

-       Arbeitskreistreffen zur Entwicklung eines Schutzzonenkonzeptes und eines Grundgerüstes von Ge- und Verboten für die NSG-VO

-       Bürger/innen-Infoveranstaltung

-       Arbeitskreistreffen zur Erarbeitung des Vorentwurfs einer NSG-VO

-       Beschluss im ALNU zur Einleitung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens

-      

Die einzelnen Aufgaben und Arbeitsschritte werden erfahrungsgemäß einen Zeitraum von 2 – 3 Jahren einnehmen. Die in der Bearbeitungsphase zu erwartenden Ergebnisse aus der Entscheidung über den Antrag der Fa. Karl Meiners auf vertiefenden Abbau und die Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse (2014) und dem Beteiligungsverfahren zur Änderung des LROP zu den Vorranggebieten Rohstoffgewinnung (Torf) (2./3. Quartal 2014) sollen in den Arbeitsprozess mit aufgenommen werden.

 

Durch den jetzt konkreteren und gestrafften Projektrahmen wird der Finanzbedarf für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 auf insgesamt 20.000 – 25.000 € geschätzt. Diese Mittel sollen im Rahmen von Prioritätensetzungen ausschließlich durch Einsparungen in den jährlichen Ansätzen des Kontos 55410 429101 „Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für Natura 2000-Gebiete“ eingeplant werden

 

 

Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen

 

Die Verwaltung empfiehlt die frühzeitige Etablierung eines Arbeitskreises ab dem 2. Quartal 2014 und die Projektvergabe an ein externes Planungsbüro. Am Anfang der Beratungen soll dann in einem offenen Dialog eine konsensfähige Empfehlung zur Schutzgebietsgrenze erarbeitet werden. Es wird erwartet, dass größere intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche, zumal, wenn dort aktuell Investitionen zum Wegebau durch die Flurbereinigung erfolgt sind, aus einem geplanten NSG herausfallen könnten (s. Anlage 6 – Grenzvorschlag des Antrages).

Jetzt schon erkennbare massive Konfliktpotenziale könnten so frühzeitig aufgelöst oder zumindest massiv abgeschwächt werden.

Die ausstehenden Entscheidungen zum Torfabbau und zur Anpassung des LROP können dann aktuell in den Bearbeitungsprozess eingestellt werden. Dieses ist gängige Verwaltungspraxis und nicht Problem behaftet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Die entstehenden Kosten i. H. v. insgesamt ca. 20.000 – 25.000 € sollen durch die Umwidmung von Haushaltsmitteln des Kontos 55410 429101 „Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für Natura 2000-Gebiete“ zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Anlagen:

 

1 – Stand der Abtorfung und Folgenutzung im Lichtenmoor 2013

2 – Karte der rechtlich gesicherten Folgenutzung im Abbaugebiet

3 – Karte Herrichtungsplanung zum Antrag Fa. Karl Meiners

4 – Karte Alternativen zur Gewässerplanung

5 – Auszug zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der
      vereinfachten Flurbereinigung Steimbke

6 – NSG-Vorschlag Lichtenmoor der Kreisverbände von BUND und NABU