Betreff
Natura 2000-Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinien
hier: Aufgaben und Verfahren zur Sicherung der Gebiete (Stand: 2013)
Vorlage
2013/150
Aktenzeichen
554-60-107010736
Art
Bericht

 

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Im Landkreis Nienburg/Weser befinden sich insgesamt 18 Gebiete der europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000 (siehe kontinuierliche Berichterstattung, zuletzt Drucksachen-Nrn. 2009/ALNU/001-01, 2008/ALNU/015-02 und 2006/KA/126).

 

Rechtliche Grundlagen der Gebietssicherung

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete durch nationales Recht verpflichtet. Zur Umsetzung werden durch die FFH-Richtlinie Fristen von 6 Jahren nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Gebietsmeldung vorgegeben, die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur sofortigen Umsetzung nach der Meldung.

Das Land Niedersachsen hat einige Naturschutzgebiets- (NSG-) Ausweisungsverfahren selbst durchgeführt, nach Auflösung der Bezirksregierungen die Zuständigkeit jedoch 2008 den unteren Naturschutzbehörden (UNBen) der Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Verantwortlichkeit für Landschaftsschutzgebiets- (LSG-) Verordnungen lag und liegt ohnehin bei den UNBen.

 

Die Kulisse innerhalb des Landkreises setzt sich aus 13 Flora-Fauna-Habitat (FFH-)-Gebieten und 5 Vogelschutzgebieten zusammen. Während die Vogelschutzgebiete größere, zusammenhängende Flächen darstellen, bestehen die FFH-Gebiete mehrheitlich aus fachlich gebündelten Einzelbereichen (z.B. das FFH-Gebiet 289 „Teichfledermausgewässer im Raum Nienburg“: zahlreiche ehemalige Abbaugewässer der Weseraue) oder erstrecken sich über viele Gewässer-Kilometer, die jeweils abschnittsweise von unterschiedlichen Schutzgebieten abgedeckt werden und teilweise keinerlei Grundschutz aufweisen wie z.B. die Große Aue.

 

Instrumente zur Gebietssicherung

Die Natura 2000-Gebiete sind weit überwiegend hoheitlich, also durch Schutzgebietsverordnung zu sichern, nach fachlichem Ermessen können auch freiwillige Vereinbarungen – ggf. unterstützend – herangezogen werden. Hierzu gehören der Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz (Koop Nat) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Vertragsnaturschutz im Wald sowie Unterhaltungsrahmenpläne zur Sicherung von Fließgewässern im Netz Natura 2000.

 

Stand der Gebietssicherung im Landkreis Nienburg

Mit dem NSG HA 208 „Uchter Moor“, dem NSG HA 42 „Rehburger Moore“, dem NSG HA 221 „Liebenauer Gruben“, dem LSG NI 34 „Sündern“ und dem LSG NI 48 „An der Schleifmühle“ verfügen nun 5 Schutzgebiete im Landkreis über Verordnungen, die inhaltlich an die Erhaltungs- und Entwicklungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete angepasst sind. Die erforderlichen Verfahren konnten noch fristgerecht abgeschlossen  werden.

 

Derzeit werden zwei weitere Schutzgebietsverordnungen überarbeitet, deren Inkrafttreten für 2014 vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich um das NSG HA 177 „Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen“ mit Erweiterungsflächen sowie das Landschaftsschutzgebiet LSG NI 22 „Estorfer See“.

 

Zahlreiche weitere FFH- und Vogelschutzgebiete bedürfen jedoch noch der Sicherung. Die Frist zur Sicherung der FFH-Gebiete endet mit dem Jahr 2013.

 

Gegliedert anhand der erforderlichen Schutzgebietsverfahren, ergibt sich für die kommenden Jahre folgender Handlungsbedarf:

 

25 Bearbeitungen von Schutzgebietsverordnungen stehen insgesamt an –

davon fallen 7 auf Ausweisungsverfahren (Neuausweisungen), 18 bestehende Schutzgebietsverordnungen müssen überarbeitet und überwiegend auch die Gebiete erweitert werden.

 

Auf die Schutzgebietskategorien NSG und LSG verteilt sich der Bedarf wie folgt:

 

4 NSGs sind neu auszuweisen, 

8 NSG-Verordnungen sind zu überarbeiten und z.T. erheblich zu erweitern,

3 LSGs sind neu auszuweisen,

10 LSG-Verordnungen sind zu überarbeiten und z.T. erheblich zu erweitern.

 

Hinzu kommen 5 Gebiete, die durch verschiedene Instrumente, z.B. auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen gesichert werden sollen.

 

Vorrangige Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde muss daher in den nächsten Jahren weiterhin sein, unter dem von der EU und dem Land Niedersachsen erzeugten Zeitdruck die einzelnen Gebiete in der Kulisse Natura 2000 zu sichern.

 

Eine tabellarische Übersicht der bereits durchgeführten und der noch ausstehenden Bearbeitungen ist als Anlage beigefügt.

 

Zeitnah steht ein NSG-Ausweisungsverfahren zur Sicherung der Kreis-Nienburger Randbereiche des FFH-Gebiets 442 „Lichtenmoor“ an. Der Kernbereich des Gebiets befindet sich im Heidekreis und genießt als NSG LÜ 17 „Lichtenmoor“ bereits Grundschutz; eine Überarbeitung der Verordnung wird von den dortigen Kollegen ebenfalls geplant. Die Randbereiche des FFH-Gebiets mit Lebensraumtypen der Moorwälder, degradierten Hochmoore und der trockenen Heiden verfügen bisher über keinerlei Schutz.

 

Die Überarbeitung der Verordnung über das NSG HA 154 „Steinbrinker-Ströhener Masch“ im Vogelschutzgebiet 40 „Diepholzer Moorniederung“ ist ebenfalls in Kürze erforderlich. Hier sind einige Flächen als Lebensraum für Wiesenvögel hinzuziehen.

 

Die Prioritäten der weiteren Umsetzung werden nach den jeweiligen fachlichen Erfordernissen und dem Handlungsbedarf – z.B. fehlendem Grundschutz – innerhalb der Pflichtaufgaben gesetzt.

 

Parallel zu den Ausweisungsverfahren sind in der Gebietskulisse Natura 2000 auf Dauer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu planen, Mittel zu akquirieren und die Maßnahmen durchzuführen. Gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungspläne (E + E-Pläne) sowie Unterhaltungsrahmenpläne sind zu erstellen und abzustimmen. In den Schutzgebieten – auch den neu auszuweisenden - mit Grünlandanteil wird weiterhin KoopNat angeboten, begleitet und falls erforderlich an mögliche Änderungen durch die anstehende GAP-Reform angepasst.

 

Es bleibt festzuhalten, dass es mit der aktuellen personellen Ausstattung auch weiterhin nicht möglich ist, die Natura 2000 Gebiete im Landkreis Nienburg innerhalb der gesetzten Fristen zu sichern.

 

Die umfangreichen Aufgaben zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete werden den Fachdienst Naturschutz auf viele Jahre hinaus binden.

 

 

In der Sitzung sollen nähere Ausführungen erfolgen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Ausweisung der Natura-2000-Gebiete