Beschlussvorschlag:
Das Jugendamt wird beauftragt, zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Nienburg/Weser unter Einbeziehung von ehren- und hauptamtlichen Fachkräften ein Konzept zu erarbeiten.
Der Landkreis Nienburg/Weser
konnte in den Jahren 2001 - 2003 zur Förderung ehrenamtlicher Projekte auf
Mittel des Bundes-Programm-bausteins "Netzwerke – Soziales Ehrenamt"
zurückgreifen. Dem
Jugendhilfeausschuss wurde in den vergangenen Jahren mehrfach darüber
berichtet.
Die Bundesfinanzierung umfasste jährlich rund 32.500,00 € und belief sich mit einer Sonderzahlung in Höhe von 8.236,72 € zum 31.12.2003 auf insgesamt 105.736,72 €.
Förderungsfähig waren Projekte zur Förderung des Ehrenamtes auf folgenden Ebenen:
- aus bestehenden Angeboten der Jugendarbeit etwas Neues entwickeln
- Schaffung neuer Angebote in der Jugendarbeit.
- Stärkung und Verbesserung der vorhandenen oder Aufbau neuer und innovativer Strukturen in den Gemeinden
Die Bereitstellung von Fördermitteln unterstützte insbesondere die in der Kreisregion gegenwärtig auftretenden Bedarfslagen innerhalb ausschließlich ehrenamtlich getragener Projekte der Kinder- und Jugendarbeit. Sie reagierte damit auf lokal vorhandene Erfordernisse mit diesen Schwerpunkten:
-
Ausbau von neuen Netzwerkorganisationen und
Ausbau der gemeindlichen Strukturen für Kinder und Jugendliche
-
Anschub und Stärkung von Stützpunkten sowie
Projektstarts in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
-
Ausprobieren innovativer Strukturen und
unkonventionellen Kooperationsformen
Das Förderprogramm hat für die Kinder-, Jugend- und
Kulturarbeit im Landkreis Nienburg/Weser entscheidende Impulse und in den meisten
Fällen nachhaltige Wirkungen erzeugt. Die doppelgleisige Unterstützung
ehrenamtlicher Initiativen mittels Fachberatung und einer Anschubfinanzierung
hat sich bewährt.
/ In der Anlage findet sich eine Auflistung der 22 geförderten Projekte.
Die guten Fördererfolge sollten in Zeiten schwindender sozialer Verantwortung und freiwilliger Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben dazu Anlass geben, geeignete und angemessene Anschlussmaßnahmen zu initiieren.