Betreff
Fortschreibung des Bauprogramms für Kreisstraßenbaumaßnahmen ab 2015
Vorlage
2013/159
Aktenzeichen
551-66.11.37
Art
Beschlussvorlage

Das Bauprogramm für Kreisstraßenbaumaßnahmen wird ab 2015 fortgeschrieben. In dieses Programm sollen sowohl Fahrbahn- als auch Radwegebaumaßnahmen einfließen.


Sachverhalt

Das derzeit geltende Bauprogramm für Kreisstraßenbaumaßnahmen wurde im September 2010 beschlossen und enthält neben Fahrbahnausbaumaßnahmen auch Radwegebaumaßnahmen aus dem Radwegebedarfsplan 2005 sowie eigenfinanzierte Maßnahmen.

 

Das Bauprogramm wurde für den Zeitraum bis 2014 aufgestellt. Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben oder wegen Verzögerungen bei der planungsrechtlichen Absicherung usw. werden sich einzelne Maßnahmen voraussichtlich jedoch bis 2015/2016 hinausziehen.

 

Für die Anmeldung der Haushaltsmittel im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes ist eine Meldung der mittelfristig benötigten Mittel erforderlich, dass heißt, dass z. B. mit der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2014 bereits die voraussichtlich benötigten Mittel für die Jahre bis einschließlich 2017 angegeben werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Fortschreibung des Bauprogramms wichtig, damit auch für die erst in einigen Jahren geplanten Maßnahmen die voraussichtlich erforderlichen Mittel eingeplant werden können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bauprogramm für Kreisstraßenbaumaßnahmen ab 2015 auf der Grundlage der Bewertung von PMS fortzuschreiben. Hierbei sollten nach Beschlussfassung über die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes neben den Fahrbahnausbaumaßnahmen auch die Radwegebaumaßnahmen aus dem Radwegebedarfsplan mit einfließen.

 

Im Bereich der eigenfinanzierten Maßnahmen sollte eine jährliche aktuelle Bewertung aufgrund von PMS für Fahrbahn- und Radwegeinstandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden.