Betreff
Allgemeine Selbsthilfegruppen
hier: Zustimmung der Förderungswürdigkeit
Vorlage
2013/165
Aktenzeichen
41-543-74
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag am 28.10.1988 beschlossenen und am 16.12.2005 modifizierten Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit anerkannt worden ist. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren.

 

Mit Antrag vom 26.03.2013 hat Frau Fricke-Thiesfeld als Gründerin der Selbsthilfegruppe „Adipositas“ -Morbide Adipositas (Extreme Fettsucht) bei Kindern und Jugendlichen- um finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis gebeten. Hierfür muss  der Förderungsfähigkeit Ihrer Gruppe zugestimmt werden.

In der Selbsthilfegruppe „Adipositas“ treffen sich übergewichtige Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern, Angehörige und Freunde, Lehrer und Erzieherinnen monatlich zum Erfahrungs- und Informationsaustausch. Des Weiteren werden ebenfalls monatlich ein Stammtisch sowie ein Aktivitätstag angeboten. Darüber hinaus finden Info-Veranstaltungen und Aktivitätswochenenden statt.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Förderungswürdigkeit der Selbsthilfegruppe „Adipositas“ zu beschließen und schlägt einen pauschalen Sachkostenzuschuss in Höhe von 200,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2013 vor. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.