Betreff
Beratung des LK Nienburg zum Thema Bundesverkehrswegeplan
Vorlage
2013/169
Aktenzeichen
54.20.04
Art
Bericht
Untergeordnete Vorlage(n)

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland ist Straßenbaulastträger für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in Deutschland.

 

Den Ländern obliegt aufgrund der grundgesetzlichen Regelungen die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen. Für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) sind von den Ländern die Straßenbauprojekte, die Inhalt des neuen BVWP und nachfolgend des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen werden sollen, dem BMVBS im Jahr 2013 mitzuteilen. Die Länder melden die Projekte an und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bewertet dann die Maßnahmen.

 

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine neue Grundkonzeption für die künftige Bundesverkehrswegeplanung vor. Der bisherige Plan läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Der neue Plan soll im Jahr 2015 von der Bundesregierung verabschiedet werden und bis 2030 gelten. Ein wichtiger Baustein der Grundkonzeption ist die Entwicklung von Kriterien zur Priorisierung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, um ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept aufzustellen. Die Priorisierungsstrategie besteht aus drei grundsätzlichen Schritten:

Nachfolgend sind die Kriterien für die Einstufung von Vorhaben in die unterschiedlichen Dringlichkeitskategorien dargestellt:

 

Mit der dargestellten Priorisierungsstrategie wird ein zielgerichteter Umgang mit den knappen Finanzmitteln erreicht. Die Investitionsentscheidungen werden strikt am Bedarf ausgerichtet und sind infolgedessen auf die Bereiche Erhaltung und Engpassbeseitigung in hoch belasteten Räumen fokussiert.

Die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) erfolgt durch den Bund im Zusammenhang eines Forschungsvorhabens. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat auf seiner Internetseite die Einzelheiten dazu dargestellt.

Die Meldungen  für den Bundesverkehrswegeplan werden in einem stufigen Verfahren zunächst in den Bundesländern gesammelt und dann in Berlin zusammengetragen. In Niedersachsen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für die fachtechnische Vorbereitung der Projektmeldungen zuständig. Nach Vorgaben des Bundes müssen alle Straßenprojekte für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) spätestens im September 2013 von den Ländern beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) angemeldet werden. Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 25.06.2013 in Berlin eine Liste von 228 Projekten für den „Bundesverkehrswegeplan - Teil: Straße" beschlossen, die nun dem Bundesverkehrsministerium zur weiteren Bewertung vorgelegt wird (Anlage 1). Die Meldung zum Teilplan Schiene erfolgte im März 2013. (Anlage 2). In diesem Zusammenhang stehen zusätzlich Planungen, die mit der sog. Y-Trasse zusammenhängen (Anlage 3).

Für das Wirtschaftsministerium ist die Arbeit am BVWP damit nicht beendet. Bis Ende des Jahres 2013 will man das Verfahren für eine transparente Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung erarbeiten. Außerdem werden Kriterien für eine landesinterne Priorisierung der einzelnen niedersächsischen Projekte entwickelt.

Auf Basis dieser Kriterien und der vom Bund vorgelegten Ergebnisse der Bewertung wird die Landesregierung dann eine eigene Bewertung vornehmen und einen Vorschlag mit Prioritäten entwickeln. Dieser Vorschlag wird in einem öffentlichen Dialog diskutiert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Dialogprozesses wird die niedersächsische Prioritätenliste vom Kabinett verabschiedet und dann der Bundesregierung zugeleitet. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2014 passieren.

Im Rahmen der Vorbereitung hatte die Verwaltung zu den Vorschlägen eine unterstützende Stellungnahme aus raumordnerischer Sicht abgegeben. (Anlage 4 Stellungnahme 11/2012)


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.