Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Nienburg/Weser und Stolzenau zu bildenden Ausschüsse zur Wahl von Schöffen für die Geschäftsjahre 2005-2008
Vorlage
2004/KA/026
Aktenzeichen
32/124-01/0
Art
Kreisausschuss

Nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 12.09.1950 in der zur Zeit geltenden Fassung tritt in jedem 4. Jahr bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises – für den Fall seiner Verhinderung der jeweilige allgemeine Vertreter oder ein anderer, vom Hauptverwaltungsbeamten zu benennender Beamter, der entweder dem höheren allgemeinen Verwaltungsdienst angehört oder Beamter auf Zeit nach § 62 NLO ist – und 10 Vertrauenspersonen als Beisitzern.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Zahl der Einwohner des Amtsgerichtsbezirks vom Kreistag zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG und Abschnitt III Nr. 3 des Gem. RdErl. d. MJ u. MI vom 12.01.1988 – Nds. Ministerialblatt Seite 80).

 

a)  Für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:

10 Personen, davon

- für das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser:                                     4

  (vom Rat der Stadt Nienburg/Weser)

 

und

 

- für das Gebiet der übrigen Gemeinden des Landkreises
Nienburg/Weser im Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:           6

  (vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)

 

 

b)  Für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:

10 Personen

(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)


 

Die zu wählenden Vertrauenspersonen müssen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts mit Hauptwohnung gemeldet sein.

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind nach der Wahl den Amtsgerichten bis spätestens 01. Juli 2004 mitzuteilen.

Der Ausschuss tritt dann bis spätestens 15. Oktober 2004 am Sitz des jeweiligen Amtsgerichts zusammen.

 

 

Vor vier Jahren waren gewählt worden:

 

a) Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser:

 

-           Helmut Ario, Neudorf 5, 31637 Rodewald,

-           Dietrich Friedrichs, Eitzendorf 28, 27318 Hilgermissen,

-           Ulrike Kassube, Steimbker Berg 26, 31608 Marklohe,

-           Ernst-August Klussmeier, Riedeweg 20, 31623 Drakenburg

-           Hannelore Kruse, Kampstr. 27, 31618 Liebenau,

-           Heinz-Ernst Sürie, Rethemer Str. 28, Lichtenhorst, 31634 Steimbke

 

 

b) Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:

 

-           Reinhard Bergholz, Höfen 29, 31600 Uchte,

-           Ernst Brunschön, Heineken Pohle 37, 31547 Rehburg-Loccum,

-           Heinrich Gerling, Essern 75, 31603 Diepenau,

-           Gerhard Graf, Weserstr. 8, 31547 Rehburg-Loccum,

-           Gerd-Jürgen Groß, Heideweg 14, 31595 Steyerberg,

-           Renate Grunwald, Rosenweg 20, 31547 Rehburg-Loccum,

-           Willi Oetting, Sapelloh 112, 31606 Warmsen,

-           Helmut Schenk, Schmiedestr. 4, 31547 Rehburg-Loccum,

-           Wilhelm Schwiering, Nendorf, Zur alten Weide 1,
31592 Stolzenau,

-           Hans-Jürgen Thielking, Im Stillen Winkel 4, 31592 Stolzenau,

 

Da der Kreistag im 1. Halbjahr 2004 letztmalig am 26.03.2004 tagen wird, werden Fraktionen und Gruppen des Kreistages gebeten, Vorschläge für die Wahl der Vertrauenspersonen einzubringen, damit die Vorlagefrist bei den Amtsgerichten (01.07.2004) eingehalten werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass die vom Kreistag zu wählenden sechs Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg/Weser ihren Hauptwohnsitz nicht in Nienburg haben dürfen.