Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Steimbke und die Neugestaltung des Sportplatzes
Vorlage
2014/025
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Steimbke wird für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Steimbke (133.333 €) und die Neugestaltung des Sportplatzes (78.126 €) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 211.459 € gewährt.

 


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Steimbke hat mit Schreiben vom 23.08.2013 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Steimbke und den Bau eines Kunstrasenplatzes beim Landkreis eingereicht.

 

Die Grundschule Steimbke soll zur Ganztagsschule weiterentwickelt werden. Bereits seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde das pädagogische Betreuungsangebot an der Grundschule Steimbke durch eine Hortgruppe zur nachschulischen Betreuung von 13.05 bis 16.00 Uhr erweitert. Die Hortgruppe hat 20 Plätze und wird von 2 Lehrkräften betreut. Aktuell sind die Kinder im Bereich der Aula untergebracht, das Mittagessen wird im benachbarten Kindergarten eingenommen. Für Hausaufgaben steht der Bibliotheksraum zur Verfügung, Kleingruppenarbeit ist im Medienraum möglich. Die derzeitige Raumsituation gibt die Erweiterung für eine zweite Hortgruppe nicht her, obwohl diese dauerhaft erforderlich wäre.

 

Um den Ganztagsbetrieb Ziel führend umzusetzen, soll das Dachgeschoss der Grundschule ausgebaut werden. Die Maßnahme ist mit Baukosten von rd. 400.000 € veranschlagt worden. Parallel wurde ein Antrag auf eine Förderung aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ gestellt. Sollte dieser Antrag erfolgreich sein, würde sich die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse um die Drittfördermittel reduzieren.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Im Sekundarbereich wird die Hälfte der notwendigen Kosten bezuschusst. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Für die Umbaumaßnahme könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 133.333 € erbracht werden. Würde die Drittförderung durch das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zum Tragen kommen, würde sich die Förderung auf höchstens 44.444 € reduzieren. Eine diesbezügliche Entscheidung steht nach Aussage der Samtgemeinde Steimbke noch aus.

 

Darüber hinaus ist der Sportplatz der Gemeinde Steimbke saniert und zu einem Kunstrasenplatz umgestaltet worden. Der Sportplatz liegt unmittelbar neben der Sporthalle und dem Hallenbad und wird bei entsprechendem Wetter für den Schulsport genutzt.

 

Die Sanierung der Sportanlagen in Steimbke war umfangreich und langwierig diskutiert worden. Es ging insbesondere um die Frage, ob eine konventionelle Sanierung als Rasenplatz oder eine Umgestaltung zu einem Kunstrasenplatz erfolgen solle. Aufgrund der für einen Rasenplatz zu hohen erwarteten Betriebsstunden fiel die Entscheidung für den Kunstrasenplatz.

 

Die Maßnahme war mit rd. 550.000 € veranschlagt worden. Die Sanierung des Platzes als Naturrasenplatz hätte rd. 236.000 € gekostet. Nach Abzug der Kosten für die Flutlichtanlage und für Tore und Eckfahnen errechnet sich ein zuwendungsfähiger Betrag in Höhe von 183.350 €. Höhere Kosten sollten nicht anerkannt werden, da ein Kunstrasenplatz für den Schulsport nicht erforderlich ist.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen und Sportfreianlagen dann gewährt, wenn die Kosten 51.129 € (100.000 DM) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Vorliegend kann für die Sanierung des Sportplatzes eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erbracht werden, da die Gesamtkosten von 183.350 € die Maßnahme als größere Instandsetzung (Anteil Schulbereich) einstufen lassen bzw. oberhalb von 51.129 € liegen.

 

Die anerkannten Sanierungskosten sind mit einem Fördersatz von 42,61 % (Mischfördersatz für Primar- und Sekundarbereich) zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 78.126 € entspricht.

Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Drittfördergelder gestellt. Die Entscheidung über die beantragten Sportfördermittel steht nach Aussage der Samtgemeinde Steimbke noch aus. Wenn eine Drittförderung erfolgen sollte, wäre diese bei der Berechnung der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse vorab in Abzug zu bringen.