Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Bücken
Vorlage
2014/026
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Bücken eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 1 NSchG in Höhe von höchstens 35.500 € gewährt.

 


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 07.10.2013 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Bücken beim Landkreis eingereicht. Die Maßnahme ist bereits umgesetzt worden.

 

Im Zuge der Entwicklung der Grundschule Bücken zur offenen Ganztagsschule war es erforderlich, eine Mensa mit Ausgabeküche zu schaffen. Für die Maßnahme ist die bisherige Lehrküche der Schule, welche seinerzeit für die ehemalige Hauptschule Bücken geschaffen wurde, genutzt worden. Hierdurch konnten größere Um- bzw. Anbauten vermieden werden. Die Lage der Mensa/Ausgabeküche fügt sich auch nach Einschätzung der Schule optimal in den Schulbetrieb ein.

 

Die Maßnahmekosten belaufen sich vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung auf rd. 150.000 €, wovon jedoch rd. 43.500 € für das erforderliche Kücheninventar und die Ausstattung der Mensa mit Mobiliar vorgesehen sind. Tatsächlich wären somit rd. 106.500 € als förderfähig einzustufen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Fördersatzes von einem Drittel errechnet sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 35.500 €.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Bücken auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya langfristig über ausreichend Schülerinnen und Schüler verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert einzügig bis zweizügig.