Betreff
Unterstützung der Chorarbeit im Kreisgebiet
Vorlage
2014/035
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Kreischorverband Stolzenau e.V. hat mit Schreiben vom 27.01.2014 einen Antrag auf Aufstockung des Sockelbetrages je Chor von derzeit jährlich 76,69 € (ehemals 150,00 DM) auf 150,00 € beantragt.

 

Der Antrag wird damit begründet, dass die ständig wachsenden Kosten bei gleichzeitig sinkenden Mitgliederzahlen die kulturelle Arbeit hemmen. Die beste Werbung, um neue Mitglieder gewinnen zu können ist es, auf hohem Niveau Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Das wird z.B. durch eine Qualifizierung der Sängerinnen und Sänger und eine Weiterbildung der Chorleiter/-innen erreicht. Die beantragte Aufstockung des Sockelbetrages würde jedem Chor eine Ausbildungsmaßnahme ermöglichen.

 

Die Chorarbeit im Kreisgebiet wurde bis zum Jahr 1997 mit 300,00 DM je Chor durch den Landkreis unterstützt. Mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998 hatte der Kreistag am 19.12.1997 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes verabschiedet. In diesem Konsolidierungskonzept war auch die Redu-zierung der jährlichen Förderung der Chorarbeit um 50 % enthalten. Seit 1998 beträgt die Zuwendung je Chor deshalb nur noch 150,00 DM bzw. 76,69 €.

 

Die Chöre haben sich im Kreischorverband Stolzenau e.V. bzw. im Kreis-Chor-verband Nienburg (Weser) e.V. zusammengeschlossen. Die Kreischorverbände beantragen die jährlichen Zuwendungsbeträge für ihre Mitglieder.

 

Der Kreischorverband Stolzenau e.V. (ehemals Sängerkreis Stolzenau e.V.) hatte in 1998 24 Chöre als Mitglieder, der Kreis-Chorverband Nienburg (Weser) e.V. (ehe-mals Sängerkreis Nienburg) deren 23. Aktuell beträgt die Anzahl der Mitgliedschöre 12 (Stolzenau) bzw. 15 (Nienburg). Die Anzahl der Chöre im Kreisgebiet hat sich seit 1998 damit um rd. 40 % reduziert.

 

Die Inflationsrate für Verbraucherpreise in Deutschland beträgt von 1998 bis 2013 insgesamt rd. 26 %. Unter Anwendung der Inflationsrate würde sich von 1998 bis heute eine rechnerische Erhöhung auf 96,63 € je Chor ergeben. Der Zuwendungs-betrag pro Chor sollte deshalb auf 100,00 € pro Jahr angesetzt werden. Die jährliche Mehrbelastung für den Kreishaushalt würde rd. 630,00 € betragen.