Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebieten / Natura 2000; FFH-Gebiet 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg";
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Estorfer See" (LSG-NI 22) in der Samtgemeinde Mittelweser
Vorlage
2014/041
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Flächen des FFH-Gebiets 289 „Teichfledermausgewässer im Raum Nienburg“ sind Teil des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Estorfer See“. Das FFH-Gebiet wurde ausgewiesen zum Schutz der Teichfledermaus (Myotis dasyneme), einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie und des Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie „Natürliche eutrophe Seen mit Laichkraut-/und Froschbiss-Gesellschaften“. Der Verordnungsinhalt der derzeit gültigen Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) ist bisher ohne inhaltlichen Bezug zu den Vorgaben der FFH-Richtlinie. Zur nationalen Sicherung des Gebietes (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992, FFH-Richtlinie in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG) ist eine Anpassung der bestehenden LSG-VO an die Vorgaben der FFH-Richtlinie erforderlich. Im Zuge dieser Anpassung wird das LSG um eine nördlich gelegene Teilfäche des FFH-Gebietes 289 erweitert, so dass auch dieses Teilgebiet über die angepasste LSG-VO gesichert wird. Des Weiteren wurde das LSG um den Graben zwischen den beiden Teilflächen erweitert. Er dient der Teichfledermaus als Leitlinie zwischen den Jagdlebensräumen.

 

Als Vorbereitung der Neufassung der LSG-Verordnung wurde der Verordnungsentwurf an die Flächeneigentümer der neu in das Gebiet aufgenommenen Teilflächen übersandt und auch erläutert. Die jetzt als Anlagen beigefügten Entwürfe stellen somit die Fassungen dar, mit denen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung erfolgen sollen.

 

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind lediglich in sehr geringem Umfang betroffen, die Verordnung sieht hier die Fortführung der bestehenden Nutzungen durch Freistellung vor.

 

Weitere Verfahrensschritte sind nach der Beschlussfassung wie folgt geplant:

 

·        TÖB-Beteiligung und öffentliche Auslegung,

Auswertung der einge­gangenen Stellungnahmen

·        ALNU-Sitzung, Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs

·        Kreissausschuss

·        Kreistag, Beschluss der LSG-Verordnung

·        Inkrafttreten durch Verkündung im Ministerialblatt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch das Auslegungsverfahren. Die erforderlichen Finanzmittel sind vorhanden.

 


Anlagen:

 

1 – Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Estorfer See“

2 – Entwurf der Verordnungskarte im Maßstab 1 : 5.000

3 – Entwurf der Begründung zur Neufassung der Verordnung