Der Ausschuss
für Landschaftspflege, Natur und
Sachverhalt
Der Ausschuss für Landschaftspflege,
Natur und
Es konnten 189 Kompensationsmaßnahmen
kontrolliert und bearbeitet werden. Weitere Maßnahmen wurden in 2013 zwar
bereits kontrolliert, eine Rückmeldung an den Eingriffsverursacher steht jedoch
noch aus. Durch die Laufzeit des Projektes über zunächst drei Jahre können
jeweils im Winter und Frühjahr auch noch die im vorigen Herbst kontrollierten
aber nicht mehr zum Abschluss gebrachten Verfahren zu Ende geführt werden.
151 Maßnahmen wurden durch
Ortsbesichtigungen kontrolliert.
Bei 27 Maßnahmen konnte aufgrund der
vorliegenden Luftbilder (Stand 2011) bereits hinreichend sicher festgestellt
werden, dass kein Handlungsbedarf von unserer Seite besteht. Dies ist
insbesondere bei älteren Maßnahmen der Fall, die sich im Luftbild z.B. als stabile
Waldbestände erkennen lassen:
DOP
2011, Gehölzbestand
deutlich zu erkennen, vor-Ort-Kontrolle derzeit nicht zwingend erforderlich.
In 11 Fällen wurden
vor-Ort-Kontrollen durch Telefonate oder E-Mails sowie Abstimmungsgespräche
ersetzt, in denen die ggf. durchzuführenden Tätigkeiten zur Erfüllung seiner
Kompensationspflicht dem Eingriffsverursacher aufgegeben wurden.
Von den insgesamt 189 bearbeiteten Fällen waren 128 Maßnahmen umgesetzt,
23 teilweise umgesetzt und 38 nicht umgesetzt.
Zu den 128 kontrollierten und vollständig durchgeführten Kompensationsmaßnahmen
wurden in 27 Fällen (14% der Gesamtmenge) in erheblichem Umfang Nachforderungen
formuliert. Für einige weitere Maßnahmen wurden Hinweise gegeben.
Beispielsweise, dass nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze der nicht mehr
benötigte und manchmal auch defekte Wildschutzzaun kurzfristig zurückgebaut werden
soll, damit die Kompensationsmaßnahme wieder als Teil der freien Landschaft für
Wildtiere nutzbar und nicht möglicherweise zur Falle für diese Tiere wird.
Insgesamt sind also in etwa 47% aller festgesetzten Kompensationsmaßnahmen
größere oder kleinere Mängel aufgefallen, die durch die Eingriffsverursacher
beseitigt werden müssen. Die übrigen 53% sind nicht zu beanstanden.
Durch die zusätzlichen Stundenanteile
für dieses Projekt konnten erstmals flächendeckend systematische Kontrollen
durchgeführt werden, wobei auch bereits länger bestehende
Kompensationsverpflichtungen kontrolliert wurden. In den vergangenen Jahren
hatte das geringe Zeitkontingent lediglich zur Kontrolle einzelner aktuell festgesetzter
Maßnahmen ausgereicht. Jetzt kann auch kontrolliert werden, ob eine ausgeführte
Maßnahme nachhaltig Bestand hat. Nach den Vorgaben des Bundes
So wurde beispielsweise eine
Anpflanzung besichtigt, die bereits im Jahr 2007 ordnungsgemäß hergestellt und
auch eingezäunt wurde. Nach einigen Jahren wurde aufgrund des guten Anwuchses
der Rückbau des Zaunes vorgenommen und Pflegearbeiten eingestellt. Seitdem sind
in großem Maße Gehölze eingegangen, wodurch der Bestand jetzt größere Lücken
aufweist. Auf den hier vorliegenden aktuellen Luftbildern (s.u.) ist dies noch
nicht zu erkennen. Dieser Missstand konnte nur im Rahmen einer systematischen
Ortsbesichtigung festgestellt werden. Der Eingriffsverursacher wurde daraufhin
aufgefordert, in der kommenden Pflanzperiode (01.11.2013-15.04.2014)
Nachpflanzungen vorzunehmen und diese auch gegen Wildverbiss zu schützen. Eine
erneute Kontrolle findet im Sommer 2014 statt.
DOP (digitales Orthophoto) 2009 DOP 2011
In Zuge dieser systematischen
Kontrollen fallen auch Maßnahmen auf, die bereits vor längerer Zeit hätten
umgesetzt werden sollen, deren Durchführung weiterhin noch aussteht. In einigen
Fällen ist eine Überschreitung der Umsetzungsfrist um 10 Jahre und mehr
festgestellt worden. Diese lange überfälligen Kompensationsmaßnahmen sind
hauptsächlich im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt worden.
Sofern es sich bei den
Eingriffsverursachern um private Vorhabenträger handelte, konnten gem. der Allgemeinen
Gebührenordnung (AllGO) die Aufwendungen für die Kontrolle in Rechnung gestellt
werden. Die zu Projektbeginn geschätzten 9.000 €, die durch die
Bearbeitung von 190 Fällen (Zielvorgabe für 2013) eingenommen werden sollten,
wurden durch Gebührenerhebungen von insgesamt 8.850 € in 2013 nur knapp verfehlt.
Die Laufzeit des Projektes über
mehrere Jahre ermöglicht, wie in o.g. Beispiel, „am Ball“ zu bleiben und die
Umsetzung bzw. den Erhalt der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen
nachdrücklich einzufordern. Durch die wiederkehrenden Kontrollen werden die
Eingriffsverursacher motiviert, sich ernsthaft mit der Erfüllung ihrer Kompensationsverpflichtung
auseinanderzusetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Bemühungen in den kommenden
Jahren auf breiter Front Erfolg zeigen und der ökologische Wert der freien Landschaft
zum Wohle der Allgemeinheit nachhaltig gesteigert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v.
20.000,00 € für 2014.
Die Haushaltsmittel stehen im
Produkt 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“
zur Verfügung. Dem Aufwand sind zusätzliche Erträge in Höhe von 9.000,00 € im
Produkt 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet.
Anlagen:
keine