Betreff
Bericht über den Stand der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch
Vorlage
2014/043
Art
Bericht

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 17.10.2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis 2015 beschlossen. Nach den Erfahrungen des ersten Projektjahres kann folgender Zwischenbericht abgegeben werden:

 

Es konnten 189 Kompensationsmaßnahmen kontrolliert und bearbeitet werden. Weitere Maßnahmen wurden in 2013 zwar bereits kontrolliert, eine Rückmeldung an den Eingriffsverursacher steht jedoch noch aus. Durch die Laufzeit des Projektes über zunächst drei Jahre können jeweils im Winter und Frühjahr auch noch die im vorigen Herbst kontrollierten aber nicht mehr zum Abschluss gebrachten Verfahren zu Ende geführt werden.

 

151 Maßnahmen wurden durch Ortsbesichtigungen kontrolliert.

Bei 27 Maßnahmen konnte aufgrund der vorliegenden Luftbilder (Stand 2011) bereits hinreichend sicher festgestellt werden, dass kein Handlungsbedarf von unserer Seite besteht. Dies ist insbesondere bei älteren Maßnahmen der Fall, die sich im Luftbild z.B. als stabile Waldbestände erkennen lassen:

DOP 2011,

Gehölzbestand deutlich zu erkennen, vor-Ort-Kontrolle derzeit nicht zwingend erforderlich.

 
  

 

In 11 Fällen wurden vor-Ort-Kontrollen durch Telefonate oder E-Mails sowie Abstimmungsgespräche ersetzt, in denen die ggf. durchzuführenden Tätigkeiten zur Erfüllung seiner Kompensationspflicht dem Eingriffsverursacher aufgegeben wurden.

 

 

 

Von den insgesamt 189 bearbeiteten Fällen waren 128 Maßnahmen umgesetzt, 23 teilweise umgesetzt und 38 nicht umgesetzt.

 

 

 

Zu den 128 kontrollierten und vollständig durchgeführten Kompensations­maßnahmen wurden in 27 Fällen (14% der Gesamtmenge) in erheblichem Umfang Nachforderungen formuliert. Für einige weitere Maßnahmen wurden Hinweise gegeben. Beispielsweise, dass nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze der nicht mehr benötigte und manchmal auch defekte Wildschutzzaun kurzfristig zurückgebaut werden soll, damit die Kompensationsmaßnahme wieder als Teil der freien Landschaft für Wildtiere nutzbar und nicht möglicherweise zur Falle für diese Tiere wird.

 

Insgesamt sind also in etwa 47% aller festgesetzten Kompensations­maßnahmen größere oder kleinere Mängel aufgefallen, die durch die Eingriffsverursacher beseitigt werden müssen. Die übrigen 53% sind nicht zu beanstanden.

 

 

Durch die zusätzlichen Stundenanteile für dieses Projekt konnten erstmals flächendeckend systematische Kontrollen durchgeführt werden, wobei auch bereits länger bestehende Kompensationsverpflichtungen kontrolliert wurden. In den vergangenen Jahren hatte das geringe Zeitkontingent lediglich zur Kontrolle einzelner aktuell festgesetzter Maßnahmen ausgereicht. Jetzt kann auch kontrolliert werden, ob eine ausgeführte Maßnahme nachhaltig Bestand hat. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 (4) BNatSchG) ist eine Kompensationsmaßnahme dauerhaft, zumindest solange die durch das Eingriffsvorhaben hervorgerufenen Beeinträchtigungen fortbestehen, zu erhalten.

 

So wurde beispielsweise eine Anpflanzung besichtigt, die bereits im Jahr 2007 ordnungsgemäß hergestellt und auch eingezäunt wurde. Nach einigen Jahren wurde aufgrund des guten Anwuchses der Rückbau des Zaunes vorgenommen und Pflegearbeiten eingestellt. Seitdem sind in großem Maße Gehölze eingegangen, wodurch der Bestand jetzt größere Lücken aufweist. Auf den hier vorliegenden aktuellen Luftbildern (s.u.) ist dies noch nicht zu erkennen. Dieser Miss­stand konnte nur im Rahmen einer systematischen Ortsbesichtigung festgestellt werden. Der Eingriffsverursacher wurde daraufhin aufgefordert, in der kommenden Pflanzperiode (01.11.2013-15.04.2014) Nachpflanzungen vorzunehmen und diese auch gegen Wildverbiss zu schützen. Eine erneute Kontrolle findet im Sommer 2014 statt.

 

 

DOP (digitales Orthophoto) 2009                     DOP 2011

 

In Zuge dieser systematischen Kontrollen fallen auch Maßnahmen auf, die bereits vor längerer Zeit hätten umgesetzt werden sollen, deren Durchführung weiterhin noch aussteht. In einigen Fällen ist eine Überschreitung der Umsetzungsfrist um 10 Jahre und mehr festgestellt worden. Diese lange überfälligen Kompensations­maßnahmen sind hauptsächlich im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt worden.

 

Sofern es sich bei den Eingriffsverursachern um private Vorhabenträger handelte, konnten gem. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) die Aufwendungen für die Kontrolle in Rechnung gestellt werden. Die zu Projektbeginn geschätzten 9.000 €, die durch die Bearbeitung von 190 Fällen (Zielvorgabe für 2013) eingenommen werden sollten, wurden durch Gebührenerhebungen von insgesamt 8.850 € in 2013 nur knapp verfehlt.

 

Die Laufzeit des Projektes über mehrere Jahre ermöglicht, wie in o.g. Beispiel, „am Ball“ zu bleiben und die Umsetzung bzw. den Erhalt der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nachdrücklich einzufordern. Durch die wiederkehrenden Kontrollen werden die Eingriffsverursacher motiviert, sich ernsthaft mit der Erfüllung ihrer Kompensationsverpflichtung auseinanderzusetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Bemühungen in den kommenden Jahren auf breiter Front Erfolg zeigen und der ökologische Wert der freien Landschaft zum Wohle der Allgemeinheit nachhaltig gesteigert wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 20.000,00 € für 2014.

Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Verfügung. Dem Aufwand sind zusätzliche Erträge in Höhe von 9.000,00 € im Produkt 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet.

 


Anlagen:

 

 

keine