Mit dem als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung des Überschwemmungsgebiets „Weser“ wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Sachverhalt
Das Überschwemmungsgebiet der Weser wurde zuletzt im Jahre 1998 festgesetzt. Grundlage waren derzeit die Wasserstände des Winterhochwassers 1946, wobei Siedlungsbereiche bewusst ausgegrenzt wurden.
Mit Fertigstellung des Hochwasserschutzplanes Mittelweser Teil I im Jahre 2007 wurde für diesen Flussabschnitt zum ersten Mal das Überschwemmungsgebiet mit Hilfe einer hydrodynamischen 2D-Modellierung ermittelt; ausschließlich unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden topografischen Gegebenheiten und einem exakt definierten 100-jährlichen Hochwasser (HQ100).
Hier zeigten sich durchgehend Abweichungen im Grenzverlauf, wobei besonders deutlich wurde, dass ursprünglich ausgegrenzte Siedlungsbereiche teilweise überschwemmt werden.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat dies zum Anlass genommen, das überschwemmte Gebiet mit öffentlicher Bekanntmachung vom 16.10.2013 vorläufig zu sichern. Bei der Benehmensherstellung wurden bereits Korrekturen in den Randbereich vorgenommen.
Als nächstes ist nun die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Zuständigkeit des dafür erforderlichen Verfahrens liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nienburg/Weser.
Um die Bürger vorab über den Inhalt des Festsetzungsverfahrens und die damit verbundenen Auswirkungen zu informieren, sollen im Frühjahr (Mai-Juni) zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen stattfinden.
Im Sommer wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet
(Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit). Die Öffentlichkeit wird durch
öffentliche Bekanntmachungen über die Auslegung im Kreishaus und in
Als Anlagen ist die Überschwemmungsgebietsverordnung im
Entwurf beigefügt. Die Übersichtskarte und Detailkarten in
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
1 - Überschwemmungsgebietsverordnung