Betreff
Festsetzungsverfahren für die Neufassung des Überschwemmungsgebiets "Weser" - Vorstellung des Verordnungsentwurfs
Vorlage
2014/044
Art
Bericht

Mit dem als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung des Überschwemmungsgebiets „Weser“ wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet.


Sachverhalt

Das Überschwemmungsgebiet der Weser wurde zuletzt im Jahre 1998 festgesetzt. Grundlage waren derzeit die Wasserstände des Winterhochwassers 1946, wobei Siedlungsbereiche bewusst ausgegrenzt wurden.

 

Mit Fertigstellung des Hochwasserschutzplanes Mittelweser Teil I im Jahre 2007 wurde für diesen Flussabschnitt zum ersten Mal das Überschwemmungsgebiet mit Hilfe einer hydrodynamischen 2D-Modellierung ermittelt; ausschließlich unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden topografischen Gegebenheiten und einem exakt definierten 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). 

 

Hier zeigten sich durchgehend Abweichungen im Grenzverlauf, wobei besonders deutlich wurde, dass ursprünglich ausgegrenzte Siedlungsbereiche teilweise überschwemmt werden.

 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat dies zum Anlass genommen, das überschwemmte Gebiet mit öffentlicher Bekanntmachung vom 16.10.2013 vorläufig zu sichern. Bei der Benehmensherstellung wurden bereits Korrekturen in den Randbereich vorgenommen.

 

Als nächstes ist nun die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Zuständigkeit des dafür erforderlichen Verfahrens liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nienburg/Weser.

 

Um die Bürger vorab über den Inhalt des Festsetzungsverfahrens und die damit verbundenen Auswirkungen zu informieren, sollen im Frühjahr (Mai-Juni) zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen stattfinden.

 

Im Sommer wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet (Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit). Die Öffentlichkeit wird durch öffentliche Bekanntmachungen über die Auslegung im Kreishaus und in den jeweiligen Rathäusern der betroffenen Gemeinden informiert. In einem Erörterungstermin werden nach Ablauf der Auslegungsfrist die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände dargelegt. Erst danach wird dann der Verordnungstext endgültig fertig gestellt und den politischen Gremien des Kreistages übergeben.

 

Als Anlagen ist die Überschwemmungsgebietsverordnung im Entwurf beigefügt. Die Übersichtskarte und Detailkarten in denen die Abgrenzungen des berechneten Überschwemmungsgebietes dargestellt sind, werden aufgrund des Umfangs nicht übersandt. Sie können unter der Internetseite www.lk-nienburg.de/ ÜSG Weser eingesehen werden. Eine Übersichtskarte, in der die Abgrenzungen des berechneten Überschwemmungsgebietes dargestellt sind, wird in der Sitzung zur Ansicht ausgehängt.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

1 - Überschwemmungsgebietsverordnung