Betreff
Ernennung des Kreisbrandmeisters und des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd)
Vorlage
2014/048
Art
Beschlussvorlage

a)    Herr Bernd Fischer wird mit Wirkung vom 01.07.2014 zum Kreisbrandmeister ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 

b)    Herr Andreas Wulf wird mit Wirkung vom 01.07.2014 zum Brandschutzabschnittsleiter II (Süd) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 


Sachverhalt

a) Die Amtszeit des Kreisbrandmeisters, Herrn Bernd Fischer, endet am 30.06.2014.

Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 29.01.2014 beschlossen, für die Funktion des Kreisbrandmeisters

 

Herrn Bernd Fischer

An der Bult 6

31592 Stolzenau

 

erneut vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.07.2014 und endet am 30.06.2020.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.

 

Über die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters wird in der Sitzung berichtet.

 

 

b) Das Ehrenbeamtenverhältnis des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd), Herrn Hans-Jürgen Hübel, endet gemäß § 21 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes am 30.06.2014.

Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Süd des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 29.01.2014 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd)

 

Herrn Andreas Wulf

Bahnhofstraße 24a

31547 Rehburg-Loccum

 

vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.07.2014 und endet am 30.06.2020.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung sind nach erfolgreicher Absolvierung des Verbandsführer-Lehrgangs erfüllt.

 

Über die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters wird in der Sitzung berichtet.

 

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen wird in seiner nächsten Sitzung informiert.