Betreff
Personalstand Kreisstraßenwärter
Vorlage
2014/059
Aktenzeichen
551-66.12.9
Art
Beschlussvorlage

Ab dem Zeitpunkt des Erreichens eines Mindestpersonalbestandes von 20 Kreisstraßenwärtern wird die Betreuung der Kreisstraßen übergangsweise, zunächst befristet für ein Jahr, mit diesem reduzierten Personalbestand wahrgenommen.

 


Sachverhalt

Der Fachdienst Personalwirtschaft ist im Januar 2014 an den Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen mit der Mitteilung heran getreten, dass nach dort vorliegender Vorabinformation seitens der NLStBV, Geschäftsbereich Nienburg, mehrere Kreisstraßenwärter (KSW), welche derzeit in der Landes-/Bundesstraßenverwaltung ausgebildet werden, im Sommer dieses Jahres ihre Ausbildung beenden werden.

 

Es bestünde die Möglichkeit, seitens der Straßenbauverwaltung damit dann ausgebildetes Personal an den Landkreis abzutreten, sofern unsererseits entsprechender Bedarf bestehe.

 

Nach den bisherigen Festlegungen für den Bereich Kreisstraßen (AfK 2009/005) ist ein Mindestbedarf von 21 KSW für die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes vorzuhalten. Dies entspricht bei einer Netzlänge von rd. 309 km Kreisstraßen einer Betreuungslänge von 14,7 km/KSW.

 

Dieser Mindestbedarf wäre nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Rentenreform und parallel unter Berücksichtigung der Übernahme des derzeitigen Auszubildenden (Ende Ausbildung im Juli/August 2015) bis zum 31.8.2015 gegeben. Erst danach müsste eine Neueinstellung eines KSW erfolgen, sofern der Mindeststandard mit 21 KSW weiter gehalten werden soll.

 

Zur Vergleichbarkeit der Betreuungslängen je KSW und damit generellen Frage eines „Personalmindeststandards“ wurden die, seitens der Straßenbauverwaltung ermittelten, Zahlen für den Bereich Bundes- und Landesstraßen, sowie den Landkreis Diepholz, herangezogen. Dies führt zu folgender Übersicht:

 

 

Baulastträger

Betreuungslänge je KSW in km

Bundesstraßen

12,2

Landesstraßen

18,2

Landkreis Diepholz (Kreisstraßen)

17,1

Landkreis Nienburg/Weser (Kreisstraßen)

14,7 (Ist = 21 KSW)

Landkreis Nienburg/Weser (Kreisstraßen)

15,5 (Ist = 20 KSW)

 

 

Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Betreuungslängen je KSW abhängig vom Baulastträger recht unterschiedliche Werte aufweisen.

Mit lediglich knapp 15 km Betreuungslänge weist der Landkreis Nienburg/Weser insbesondere zum vergleichbaren LK Diepholz einen etwas höheren Personalbedarf je km Straßenlänge auf.

 

Die Verwaltung hat eine Abstimmung mit der NLStBV GB Nienburg dahingehend vorgenommen, ob – zunächst übergangsweise für einen Versuchszeitraum von 1 Jahr – eine Reduzierung des Personalstandes um 1 KSW auf dann 20 KSW, was einer Betreuungslänge von rd. 15,5 km entsprechen würde, realisierbar wäre.

Die Straßenbauverwaltung unterstützt diesen Versuch.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für einen Übergangszeitraum von 1 Jahr nach Abbau (Renteneintritt), bzw. Erreichen eines KSW-Istbestandes von derzeit 23 auf dann 20 KSW zum 31.8.2015 diesen Personalbestand als Mindeststandard vorzuhalten.

Nach Ablauf dieses Zeitraumes wäre neu zu entscheiden.

 

Sollte aufgrund der Rentenreform 2014 eine Anpassung des Personalstandes dahingehend erfolgen, dass ein Personalabbau auf 20 KSW aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zum Eintritt in den Ruhestand bereits vor dem genannten Zeitpunkt erreicht wird, so verschiebt sich der Zeitpunkt des Beginns für diesen Übergangszeitraum entsprechend.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

 

Keine.