Betreff
Richtlinien über die Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen
Vorlage
2004/KA/032
Art
Kreisausschuss

Drucksache Nr. 2003/KA/078-03

 

Die Entscheidung über die Drucksache 2003/KA/078 wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 08.07.2003 vertagt, weil offene Fragen beantwortet bzw. Erfahrungen anderer Kommunalverwaltungen berichtet werden sollten.

 

Hinsichtlich des in der Richtlinie vorgesehenen Verfahrens wird

darauf verwiesen, dass zunächst eine Testphase geplant ist. Dabei wird sich herausstellen, ob das Verfahren zu umständlich ist. Angestrebt wird, das Verfahren für die Beschäftigten möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Die Letztentscheidung obliegt dabei dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Die Höhe der Prämie – die sowohl an Beamte als auch an Angestellte und Arbeiter gezahlt werden kann – soll in der Richtlinie nicht festgelegt werden. Sie ergibt sich zum einen aus dem individuellen Höchstbetrag nach der Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (NLPZVO) für Beamte sowie aus der Leistungszulagen- und Leistungsprämienrichtlinie
– VKA – für Angestellte und Arbeiter. Zum anderen soll jeweils zum Ende des Jahres über alle eingereichten Vorschläge entschieden werden, sodass die Höhe einzelner Prämien gegebenenfalls auch durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt wird.

 

Folgende Erfahrungen sind aus anderen Kommunalverwaltungen bekannt:

 

Der Landkreis Schaumburg zahlt seit dem Jahr 2002 aufgrund von Einzelfallentscheidungen Leistungszulagen und Prämien. Dabei wurden bisher überwiegend Prämien gezahlt, zum Beispiel für eine besondere Aufbauleistung bei der Beschäftigungsgesellschaft, für eine EDV-Planung der Leitstellenmitarbeiter (sonst Firma), für außergewöhnliche bauliche Leistungen eines Schulhausmeisters. Im Haushalt 2002 sind – wie im Vorjahr – 20.000,00 € für Beamte, 20.000,00 € für Angestellte und 10.000,00 € für Arbeiter vorgesehen. Eine Rückfrage beim dortigen Personalamt ergab, dass beim Personal eine positive Resonanz gesehen wird. Trotz Einsparungen bei den Personalkosten sollen die Prämien weiterhin gezahlt werden. Bei erhöhtem Arbeitsdruck sollen so Leistungsanreize für die Beschäftigten geboten werden.

 


Der Landkreis Hannover hat im Jahr 2001 an 109 Bedienstete rund 212.000,00 DM als Leistungsprämien gezahlt. Hierfür wurden Rahmenregelungen geschaffen, in denen das Verfahren zur Bewilligung einer Prämie bei einer Leistungsdarstellung oder Leistungsvereinbarung geregelt wird. Mit Bildung der Region Hannover wurden keine Haushaltsmittel mehr bereitgestellt.

 

Der Landkreis Osnabrück hat in den Jahren 2000 bis 2002 Leistungszulagen und Prämien gezahlt und dafür jährlich 200.000,00 € bei 39 Mio. € Personalkosten zur Verfügung gestellt. Hierfür hat der Landkreis Richtlinien erlassen, die insbesondere auf Zielvereinbarungen abstellen. Nach Rücksprache mit dem Landkreis sind in den Jahren 2003 und 2004 keine Haushaltsmittel vorgesehen worden, weil im Rahmen der Personalkostenbudgetierung sonst weitere Stellen gestrichen worden wären. Bei verbesserten Rahmenbedingungen soll die Regelung aufleben und insbesondere die so genannte Teamprämie besser gestellt werden.

 

Da im Haushalt des Landkreises Mittel in Höhe von 20.000,00 € veranschlagt sind, wird gebeten, nunmehr dem Erlass der Richtlinie über die Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an die Beschäftigten des Landkreises Nienburg/Weser zuzustimmen.