Betreff
Einzelbetriebliche Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2015 - 2020
Vorlage
2014/078
Aktenzeichen
54.81.
Art
Beschlussvorlage

Die Weiterführung der einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen wird befürwortet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der REK Weserbergland plus eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, um eine einzelbetriebliche Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2015 – 2020 auf Basis der Deminimis-Verordnung weiterzuführen.

 

Erstmalig sollen für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt eingestellt werden.


Sachverhalt

In den Jahren 2007-2013 hat der Landkreis Nienburg / Weser eigenverantwortlich das Förderprogramm pro-Invest durchgeführt.

 

In der europäischen Förderperiode 2007 – 2013 wurden insgesamt 137 Bewilligungen ausgesprochen. Im Schnitt sind pro Jahr 23 Bewilligungen ausgesprochen worden. Im Jahr 2013 ergaben sich insgesamt förderfähige Kosten in Höhe von 5.837.050,- €. Diesen stehen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 698.322,50 € gegenüber. Ein Euro eingesetzte Fördermittel standen somit 8,36 € an Investitionen gegenüber.

 

Die Förderung basierte zu 50 % aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zu 50 % aus Eigenmitteln. Eine Bewilligung erfolgte auf der Grundlage von europarechtlichen Bestimmungen und einer vom Kreistag verabschiedeten Förderrichtlinie (vergl. Drucksachen 2007/AfR/023 und 2008/KA/133).

 

Die neue Förderperiode der Europäischen Union sieht diese Möglichkeit der einzelbetrieblichen Förderung grds. nicht mehr vor. Die künftigen Programme basieren auf revolvierenden Fonds (vergleichbar mit dem KfW), aus dem günstige Kredite gewährt werden sollen. In Einzelfällen soll im GRW-Fördergebiet weiterhin eine einzelbetriebliche Förderung durch die NBank möglich sein.

 

Die Landräte der REK haben sich dafür ausgesprochen, eine Weiterführung der eigenverantwortlichen, einzelbetrieblichen Förderung in Anlehnung an das Programm pro-Invest mit Eigenmitteln anzustreben, sofern keine Fördermittel eingeworben werden können, um eine Förderung weiterhin zu ermöglichen.

 

Dies ist unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:

  • die Förderung muss sich im Rahmen der Deminimis-Verordnung bewegen,
  • der Landkreis Nienburg muss eine Förderrichtlinie erstellen und
  • der Landkreis Nienburg muss im Rahmen einer freiwilligen Leistung Mittel zur Verfügung stellen.

 

Die Deminimis-Verordnung gibt folgende Rahmen vor:

  1. Das zu fördernde Unternehmen darf innerhalb von drei Steuerjahren Beihilfen bis zu einer Gesamtsumme von 200.000 € erhalten. Ist es im Straßentransportsektor tätig, reduziert sich die Beihilfehöchstgrenze auf 100.000 €.
  2. Über jede Förderung ist eine Deminimis-Bescheinigung auszustellen, aus der sich die Förderhöhe ergibt.

 

In der Gestaltung der Förderrichtlinie ist der Landkreis Nienburg grundsätzlich frei. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die bewährte Förderrichtlinie pro-Invest u. a. auf die neuen Gegebenheiten (Deminimis-Verordnung) und die Ergebnisse einer Evaluation und Bewertung der vergangenen Förderfälle anzupassen. Darüber hinaus soll die Richtlinie, wie in der Vergangenheit, möglichst gleichlautend in dem Gebiet der REK Weserbergland plus sein.

 

Bei gleichbleibenden Förderquoten kann bei einem Einsatz von 250.000 € Eigenmitteln Investitionen der Unternehmen in Höhe von ca. 2 Mio. € erwartet werden.

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Förderrichtlinie gilt es zu klären, welche Institution für die Abwicklung der Förderung zuständig sein wird. Bis zum 01.06.2013 wurde das Förderprogramm pro-Invest in der Antragsbearbeitung von der WIN GmbH war genommen.

Die haushaltsrechtliche Abwicklung, das Erstellen der Beschlussvorlagen der zur Förderung empfohlenen Unternehmen und das Unterschreiben der Bescheide wurden seitens der Stabsstelle Regionalentwicklung gewährleistet.

 

Seit dem 01.06.2013 wurde auch die Antragsbearbeitung durch die Stabsstelle Regionalentwicklung aus umsatzsteuerlichen Gründen übernommen, um Kosten zu sparen.

 

Die Umsatzsteuerpflicht wurde darin begründet, dass die WIN GmbH eine Leistung (Antragsbearbeitung) für den Landkreis Nienburg erbringt.

 

Im Grunde ist es weiterhin sinnvoll, dass die WIN GmbH zukünftig Ansprechpartner für die Wirtschaft bleibt. Daher sollte angestrebt werden, eine Lösung zu finden, in der kein Leistungstausch und somit keine Umsatzsteuerpflicht bejaht wird.

Sollte dies nicht möglich sein wird eine Bearbeitung seitens der Stabsstelle Regionalentwicklung vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 250.000,00 € im Jahr 2015. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54160 (Wirtschaftsförderung) nicht zur Verfügung.