Betreff
Beschaffung von Notstromaggregaten
Vorlage
2014/094
Art
Bericht

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt zustimmend Kenntnis.


Sachverhalt

Auf einen längerfristigen Stromausfall (oder auf einen großflächigen Stromausfall in Katastrophenlagen) ist das Kreishaus zurzeit noch nicht vorbereitet. Es wäre zeitlich nur noch sehr begrenzt erreichbar und edv-technisch nicht handlungsfähig. Um hier eine angemessene Sicherung zu schaffen bedarf es vieler organisatorischer und damit zeitaufwendiger Abstimmungen.

 

Da der Stab des Hauptverwaltungsbeamten im Großschadens- oder Katastrophenlagen erreichbar sein muss, ist bis zur Einrichtung der endgültigen Notstromversorgung ein Provisorium zu schaffen. Damit soll erreicht werden, dass der Katastrophenschutzstab (außer im Evakuierungsfall) voll funktionsfähig und die Kreisverwaltung erreichbar und minimal handlungsfähig ist. Es bietet sich für ein solches Provisorium an, dass die zu beschaffenden mobilen Notstromaggregate in den nicht benötigten Zeiten und nach Einrichtung der endgültigen Notstromversorgung des Kreishauses anderweitig, sprich von der Feuerwehr genutzt werden. Bisherigen Anforderungen der Kreisfeuerwehr diesbezüglich für z.B. die Betankung von Einsatzfahrzeugen bei Stromausfall, Einsätzen von Kreisfeuerwehrbereitschaften wurde aufgrund der allgemeinen Finanzsituation nicht entsprochen.

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hat der Erstellung einer Notstromversorgung für das Kreishaus grundsätzlich zugestimmt. Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 180.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Summe wurde nach den ersten Kostenermittlungen eingestellt zum Erwerb von zwei 72 KVA Notstromaggregaten, die sehr aufwändig hätten gekoppelt werden müssen.

 

Die weiteren vertiefenden Ermittlungen haben ergeben, dass es für die Notstromversorgung des Kreishauses sinnvoller und wirtschaftlicher ist, ein mobiles Aggregat mit 160 KvA für das Kreishaus zu beschaffen. Die Nutzung durch die Feuerwehr ist möglich, allerdings aufgrund der Größe, des benötigten Zugfahrzeugs sowie der Standortnähe zum Kreishaus ist das Aggregat nicht so flexibel einsetzbar wie bei zwei kleine miteinander vernetzte.

 

Um beiden Anforderungen gerecht zu werden, beabsichtigt die Verwaltung zwei mobile Notstromaggregate zu beschaffen und zwar ein 160 KvA Notstromaggregat für das Kreishaus und ein weiteres 72 KvA Notstromgerät für die vorrangige Nutzung durch die Kreisfeuerwehr. So wäre auch die Betankung der Einsatzfahrzeuge bei einem großflächigen Stromausfall in einem Teilbereich des Landkreises gesichert.

 

Kostenvergleich der beiden Varianten:

 

Zwei gekoppelte 72 KvA- Aggregate                 ~ 175.000 €

 

Dieser Betrag enthält in der Summe Planungs- Untersuchungs- und Testungskosten für die Koppelung von rd. 30.000 €.

Die Installationskosten sind noch nicht enthalten.

 

 

Mobile Einzelgeräte der unterschiedlichen Größenordnung         ~167.000 €

(mobiles Aggregat 72 KvA und mobiles Aggregat 160 KvA)                                         

 

Auch in diesem Betrag ist die Installation sowie etwaiges Zubehör noch nicht enthalten.