Betreff
Ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle Drakenburg
Vorlage
2014/097
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Heemsen wird für die Sanierung der Sporthalle Drakenburg eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 9.731 € gewährt.

 


Sachverhalt

Die Angelegenheit war bereits am 26.02.2013 im Schulausschuss diskutiert worden (vgl. Drucksache 2013/017).

 

Für die Dacherneuerung der Sporthalle Drakenburg haben sich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme Mehrkosten ergeben. Gemäß Baugenehmigung gilt es, die Sporthalle durch eine Brandwand von der Grundschule zu trennen. Die vorhandene Wand muss aus diesem Grunde ertüchtigt werden. Die Mehrkosten betragen nach der Kostenberechnung des mit der Umsetzung beauftragten Architekten Klein, Marklohe, brutto 29.400 € und waren in der vorherigen Kostenberechnung nicht enthalten.

 

Darüber hinaus hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) Sulingen am 25.03.2014 eine Zuwendung in Höhe von 76.090 € (bisher war man von 75.880 € ausgegangen) aus dem Dorferneuerungsplan für die Maßnahme genehmigt.

 

Die Samtgemeinde Heemsen hat deshalb am 09.04.2014 einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (bisher sind 98.906 € bewilligt) beim Landkreis gestellt.

 

Die gestiegenen Sanierungskosten sind unter Berücksichtigung der veränderten Zuwendung durch das LGLN mit einem Fördersatz von einem Drittel aus der Kreisschulbaukasse zuwendungsfähig, was einem ergänzenden Förderbetrag von bis zu 9.731 € entspricht.