Betreff
Schulsozialarbeit an Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser ab 01.01.2015
Vorlage
2014/100
Aktenzeichen
211
Art
Bericht

Der Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die Schulsozialarbeit wird an den in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser befindlichen Sekundar- und Förderschulen gegenwärtig wie folgt umgesetzt:

 

1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung

 

Auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung (ehemals Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule und der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) werden den Schulträgern Zuwendungen durch das Land Niedersachsen für die Einstellung von Schulsozialarbeitern an Hauptschulen, Hauptschulzweigen in zusammengefassten Schulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen gewährt. Die durch Auflösung von Hauptschulen frei werdenden Mittel können für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen verwendet werden.

 

Die allgemein bildenden Schulformen Realschule, Gymnasium und Integrierte Gesamtschule sind in der Richtlinie ebenso wenig enthalten wie weitere Förderschulen.

 

Der Landkreis beschäftigt an seinen Hauptschulen/Hauptschulzweigen und Oberschulen jeweils eine/n Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterin mit einem Stundenanteil von 19,5 Wochenstunden (halbe Stelle). Die entstehenden Kosten werden jährlich mit dem Land Niedersachsen abgerechnet.

 

Tatsächlich sind die nachfolgenden Schulen mit einem/einer Schulsozialarbeiter/in ausgestattet:

 

- Waldschule Hauptschule Steyerberg

- Sankt-Laurentius-Hauptschule Liebenau

- Hauptschule Landesbergen

- Hauptschule Eystrup (Schule läuft zum 31.07.2015 aus)

- Marion-Blumenthal-Hauptschule Hoya (Schule wird zum 01.08.2014 mit der

  Realschule Hoya zur Oberschule Hoya zusammengelegt)

- Oberschule Loccum

- Oberschule Heemsen

- Oberschule Steimbke und

- Oberschule Uchte.

 

Die vorgenannte Richtlinie ist bis zum 31.12.2014 befristet.

 

In einer Presseerklärung vom 16.04.2014 hat das Niedersächsische Kultusministerium mitgeteilt, dass die Richtlinie finanziell bis 2016 abgesichert worden ist. Informationen zur weiteren Umsetzung ab 01.01.2015 liegen gegenwärtig jedoch nicht vor.

 


 

2. Pauschale Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

 

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch waren rückwirkend zum 01. Januar 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket) für Kinder und Jugendliche geschaffen worden. Zur Finanzierung hat der Bund erhebliche Mittel verfügbar gemacht. Der Einsatz eines pauschalen Teilbetrages dieser Mittel wurde in das Ermessen der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt.  

 

Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wurden/werden deshalb zusätzliche Haushaltsmittel aus dem pauschalen Teilbetrag u.a. für die Verbesserung der Schulsozialarbeit an den hiesigen Haupt- und Oberschulen, an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und an den BBS Nienburg eingesetzt. Die Verfügbarkeit dieser pauschalen Haushaltsmittel ist von der Kreisverwaltung durch Übertragung von Geldern bis zum 31.12.2014 gesichert worden. Danach werden voraussichtlich keine zusätzlichen Bundesleistungen mehr für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen.

 

An den unter 1. genannten Haupt- und Oberschulen wurde die bestehende Schulsozialarbeit um 10,25 Wochenstunden aufgestockt. Für die bestehenden 5 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wurden zusätzliche Stellen (je 19,5 Wochenstunden) geschaffen. Dadurch sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch die Förderschulen

 

- Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg

- Wilhelm-Busch-Schule Rehburg

- Schule am Winterbach Pennigsehl

- Käthe-Kollwitz-Schule Uchte und

- Gutenbergschule Hoya

 

mit einem/einer Schulsozialarbeiter/in ausgestattet.

 

Darüber hinaus wurde auch für die BBS Nienburg eine zusätzliche Stelle in Vollzeit aus Mitteln des BuT geschaffen. Die Schule verfügt dadurch über 3 Stellen in der Schulsozialarbeit. Eine der anderen 2 Stellen wird aus Kreismitteln mitfinanziert.

 

Die für die Schulsozialarbeit aus dem BuT zusätzlich aufgewendeten Kosten werden für den Zeitraum Mitte 2012 bis Ende 2014 rd. 730.000 € betragen. Der jährliche Bedarf der Kreisschulen liegt etwa bei 275.000 €.

 

 

3. Voraussichtliche Situation ab 01.01.2015

 

Nach Ansicht der Verwaltung gehört die Schulsozialarbeit nicht zu den Schulträgeraufgaben. Sie ist vielmehr in der Zuständigkeit des Landes begründet, was durch die vorgenannte Landesförderrichtlinie auch bestätigt wird. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) vertritt diese Auffassung ebenfalls. Bis heute wird die Schulsozialarbeit deshalb im hiesigen Landkreis ausschließlich von Land und Bund (Ausnahme Mitfinanzierung BBS Nienburg) getragen. Konsequenterweise dürfte man deshalb keine weiteren Überlegungen zu einer ergänzenden Finanzierung aus Schulträgermitteln anstellen.

 

Dennoch hat auch der Schulträger ein großes Interesse daran, nicht nur baulich und sächlich, sondern insbesondere auch organisatorisch und personell qualitativ gut ausgestattete Schulen vorzuhalten. Dieser Grundsatz sollte auch im Lichte der sich verändernden Schullandschaft hin zu Integrierten Schulsystemen mit inklusiver Beschulung gelten.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Richtlinie zu 1. tatsächlich verlängert wird und das Land Niedersachsen auch die Schulsozialarbeit für neu entstehende Oberschulen finanziert, gleichzeitig aber keine Verlängerung der Pauschalbeträge aus dem BuT erfolgt, könnte sich die Situation der fremdfinanzierten Schulsozialarbeiterstellen in 2015 wie folgt darstellen:    

 

- Ab 01.08.2015 wären alle bestehenden Oberschulen und alle auslaufenden

  Hauptschulen mit einer halben, vom Land finanzierten Schulsozialarbeiterstelle 

  ausgestattet. Vierzügige Oberschulen könnten sogar mit einer Drei-Viertel-Stelle

  gefördert werden.

- Die IGS Nienburg wäre, sofern die Richtlinie nicht vom Land um die Schulform

  Integrierte Gesamtschule erweitert wird, unversorgt.

- Die Schulsozialarbeiterstelle an der Hauptschule Eystrup würde zum 01.08.2015

  entbehrlich und könnte an eine der voraussichtlich dann noch 3 Förderschulen

  Lernen verlagert werden.

- Die übrigen 2 Förderschulen Lernen wären ebenfalls unversorgt, sofern nicht durch

  die kurzfristige Zusammenlegung von auslaufenden Hauptschulen weitere

  Schulsozialarbeiterstellen frei würden.

- Außerdem würde es auch weiterhin keine fremdfinanzierte Schulsozialarbeit an Realschulen und 

  den Gymnasien in Hoya und in Stolzenau geben.

- Die BBS Nienburg hätte weiterhin 2 vom Land finanzierte Schulsozialarbeiter

  stellen, von denen jedoch eine vom Landkreis mitfinanziert wird. Die 3., aus den

  Mitteln des BuT finanzierte Stelle würde entfallen.

 

Ziel ist es, dem Schulausschuss in dieser Sitzung zunächst die bestehende Situation aufzuzeigen.

 

Eine  Entscheidung über die ab 01.01.2015 bestehende Schulsozialarbeit an Kreisschulen kann aus schulfachlicher Sicht erst dann getroffen werden, wenn feststeht, wie die zukünftige Schullandschaft aussehen wird. Dem gegenüber steht jedoch die eigene Personalplanung für 2015, welche eine zeitnahe Entscheidung erfordert.

 

Unter der Voraussetzung, dass eine ergänzende Finanzierung aus Kreismitteln erfolgen soll, wären verschiedene Ansätze denkbar. Eine Variante wäre, dass die Kreispolitik ein festes Budget für die Schulsozialarbeit beschließt und dieses Budget der Verwaltung für eine zweckmäßige Verteilung unter den Schulen zur Verfügung stellt. Alternativ könnte man beschließen, entsprechende Stellen bzw. Stundenaufstockungen (nur) für bestimmte Schulformen zu schaffen/vorzunehmen.