Betreff
Haushalt 2015
Vorlage
2014/105
Aktenzeichen
131-20 15 11
Art
Beschlussvorlage

Die Haushaltsvermerke werden wie in der Anlage 1 gefasst.

Die in der Anlage 2 dargestellten Produkte werden als wesentliche Produkte festgelegt.

Die in der Anlage 3 und 4 dargestellten Budgets und Investitionssalden bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung.

 


Sachverhalt

Haushaltsvermerke

Z. Z. gilt folgender Haushaltsvermerk:
Jede Produktgruppe wird zu einer Bewirtschaftungseinheit erklärt (Budget). Die Verantwortung für das Budget trägt die zuständige Fachdienstleitung.“

 Bereits für 2014 wurde davon die folgende Ausnahme gemacht:
In den Produktgruppen 363 und 364 sind die Transferaufwendungen (Aufwandskonten 43*, Auszahlungskonten 73*) nicht in den Budgets enthalten.
In den Produktgruppen 363 und 364 sind die Transferaufwendungen (Aufwandskonto 43*) gemäß § 19 Abs. 2 GemHKVO gegenseitig deckungsfähig. Die Deckungsfähigkeit gilt gem. § 19 Abs. 3 GemHKVO auch für die Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt (Auszahlungskonto 73*).“

Diese Verantwortlichkeiten konnten nur schwer vollzogen werden, da in den Budgets auch die Abschreibungen/Erträge aus der Auflösung der Sonderposten, die internen Leistungsverrechnungen sowie die Personalkosten enthalten sind. Diese werden nicht direkt durch die Fachdienste geplant, sondern ergeben sich mittelbar (Anforderung von Personal, Anschaffungen von Vermögensgegenständen) und werden durch die zentralen Fachdienste Finanzwirtschaft (FD 131) und Entgelte und Bezüge (FD 112) beplant und bewirtschaftet.

Eine Kalkulation (gerade zum Jahresende) ist den Fachdienstleitungen dadurch nur sehr bedingt bzw. mit einem größeren Zeitaufwand und Rücksprache mit den FDs 131 und 112 möglich.

Deshalb soll ab 2015 die Budgetierung nur die Konten in den Produktgruppen erfassen, die direkt zu berechnen und zu beeinflussen sind.

Die Haushaltsvermerke sollen wie in der Anlage 1 ersichtlich formuliert werden.

Wesentliche Produkte

Der Landesrechnungshof wies bei seiner Finanzstatusprüfung im Dezember 2013 darauf hin, dass es der Landkreis bisher unterlassen hat, wesentliche Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO festzulegen. Für diese sind Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen zu beschreiben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass nicht nur in wesentlichen Produkten mit Zielplanungen und Kennzahlen gearbeitet werden soll und hatte dementsprechend eine möglichst flächendeckende Zielplanung angestrebt.

Um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, wird vorgeschlagen, die in der Anlage 2 ersichtlichen Produkte als wesentliche Produkte auszuweisen.

Eckwerte für die Haushaltsplanung 2015

Bereits für die Haushaltsplanungen 2011 und 2012 wurden vom Ausschuss für Finanzen und Personal Eckwerte für den Ergebnishaushalt sowie für die Investitionen festgelegt.

Aufgrund der neuen Budgetbildungen und der daraus resultierenden besseren Verantwortlichkeiten sollen auch für die kommende Haushaltsplanung Eckwerte vorgegeben werden.

Grundlage für die Budgets sind die Rechnungsergebnisse 2012 und 2013 sowie die Haushaltsplanung 2014. In der Anlage 3 sind die Salden der ordentlichen Erträge und Aufwendungen für die einzelnen Produktgruppen dargestellt, wie im Budgetvermerk gestaltet.

Auch für die Investitionsplanung bilden die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die Planungen des aktuellen Jahres die Grundlage.

Die ordentlichen Abschreibungen betragen aktuell rd. 8,8 Mio. Euro. Mit den Investitionen kann sichergestellt werden, dass der Wert des Anlagevermögens erhalten wird.

Die Eckwerte ergeben sich aus der Anlage 4.

An diesen Vorgaben orientiert sich die Verwaltung bei der Vorbereitung des Haushalts 2015 sowie des Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2018. Abweichungen können aufgrund gesetzlicher Änderungen oder aufgrund von stark steigenden Fallzahlen entstehen. Die Eckwerte sollen auch bei den Beratungen der Fachausschüsse Orientierung bieten.

 

 


Anlagen:

 

·        Haushaltsvermerke

·        Wesentliche Produkte

·        Budgets

·        investitionsplanung