Betreff
Kreiszuschuss für den Neubau des Kindergartens Wundertüte e.V.
Vorlage
2004/JHA/008
Art
Jugendhilfeausschuss

Beschlussempfehlung:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Verein “Wundertüte e.V.” für den Bau eines 2-gruppigen Kindergartens in Windhorst 22,
Warpe, einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der zuschußfähigen Aufwendungen, = 55.372,00 €, höchstens 61.355,00 €, zu bewilligen.

 

Der Verein hat sich zu verpflichten, bei Einstellung des Kindergartenbetriebes vor Ablauf von 26 Jahren unter Abzug von 4 % Abschreibung/Jahr den verbleibenden Rest des Kreiszuschusses zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Landkreises ist grundbuchlich abzusichern.

 

Die Gesamtfinanzierung muß gesichert sein.

 


Der eingetragene Verein “Wundertüte e.V.” betreibt seit dem 01.06.1993 in Windhorst 22, 27333 Warpe, in privaten Räumen eines Vereinsmitgliedes eine Kindertagesstätte. Die Betriebserlaubnis war zunächst auf die Betreuung von 10 Kindern abgestellt. Zur Zeit liegen Genehmigungen zum Betrieb einer Gruppe mit 17 Kindern von
3 Jahren bis zur Einschulung, einer weiteren Gruppe von 6 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung und befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres die Genehmigung einer vorübergehenden Überbelegung durch ein weiteres Kind vor. Die Kinder kommen aus den Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Marklohe.

 

Der Träger der Kindertagesstätte erfreut sich großen Elternzuspruches, wobei sich Anfragen in letzter Zeit insbesondere auch auf die integrative Betreuung behinderter Kinder bezogen haben.

 

Die “Wundertüte e.V.” hat sich deshalb entschlossen, integrative Betreuung anzubieten. Die räumlichen Gegebenheiten der Kindertagesstätte wurden bereits bei der Erteilung der bisherigen Betriebserlaubnis thematisiert. Eine weitere Vergrößerung des Betreuungsangebotes kann in den vorhandenen Räumen nicht in Frage kommen. Ferner hat die Eigentümerin signalisiert, dass sie Eigenbedarf hat.

 

Der Verein hat sich deshalb entschieden, eine auf dem Anwesen vorhandene Scheune zu erwerben, sie auszubauen und nach
Möglichkeit mit Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 einen
2-gruppigen Kindergarten mit integrativer Betreuung behinderter Kinder zu betreiben.

 

Um das Angebot integrativer Betreuung in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya überhaupt vorhalten zu können, ist die Erstellung eines regionalen Konzeptes erforderlich. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat aufgrund eines Antrages der “Wundertüte e.V.” die Er-stellung eines regionalen Konzeptes aufgegriffen und ist in der Beratung, welche Konzeption sich unter Einbeziehung der örtlichen Kindertagesstättenträger verwirklichen läßt.

 

Der Samtgemeinde liegt ferner ein Antrag auf Bezuschussung der Baumaßnahme der “Wundertüte e.V.” vor. Eine Entscheidung ist auch darüber noch nicht getroffen.

 

Der Verein beantragt einen Kreiszuschuss in möglicher Höhe. In den Vorjahren wurde ein Zuschuss bisher nicht gewährt.

 

Dem Verein ist zugesagt worden, eine Entscheidung der Gremien des Landkreises schon jetzt herbeizuführen, obwohl die Vorgaben zur Verwirklichung der Gesamtmaßnahme der “Wundertüte e.V.” noch nicht abschließend geklärt sind.

Mit bereits vorliegenden positiven Entscheidungen von seiten des Landkreises wäre der Verein schon jetzt in der Lage, Anträge auf Bewilligung von Stiftungsmittel zu stellen. Ansonsten wäre das Ziel, mit der Arbeit in neuen Räumen mit dem Kindergartenjahr 2005/2006 zu beginnen, stark gefährdet.

 

Baupläne und ein Kosten- und Finanzierungsplan sind dieser Vorla-

/ ge als Anlage beigefügt.

 

Nach den Schätzungen des beauftragten Planungsbüros belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 375.000, 00 €.

 

Eine Förderung aus Kreismitteln wäre unter Berücksichtigung des vorliegenden Grundsatzbeschlusses bis zur Höhe von maximal 61.355,00 € (20 % von 600.000,00 DM/306.775,00 €) möglich.

 

Die Plausibilitätsprüfung des hiesigen Bauamtes hat ergeben, dass nach den jetzt vorliegenden Schätzungen ohne Berücksichtigung
der Kosten für das Grundstück, den Kauf des Gebäudeanteils, der Ausstattung und Finanzierung Gesamtbaukosten in Höhe von 276.860,00 € als angemessen anzusehen sind.

 

Demnach beträgt der Kreiszuschuss (20 % von 276.860,00 €) = 55.372,00 €.

 

Der Kreiszuschuss kann dem Verein nur unter der Voraussetzung gewährt werden. dass er sich verpflichtet, bei Einstellung der Kindergartenarbeit vor Ablauf von 26 Jahren unter Abzug von 4 % Abschreibung/Jahr den verbleibenden Rest des Kreiszuschusses zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Landkreises ist im Grundbuch abzusichern.

 

Die Höhe des Kreiszuschusses wird  erneut zu überprüfen sein, wenn sämtliche Fakten und Daten für die Baumaßnahme abschließend vorgelegt worden sind.