Betreff
Übernahme von Nachwuchskräften im Bereich der Verwaltung;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2014/109
Aktenzeichen
11
Art
Beschlussvorlage

Anwärtern der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher gehobener Dienst) wird zugesagt, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von mindestens 10 Punkten unabhängig vom Vorhandensein einer freien Stelle im Beamtenverhältnis eingestellt werden.

 

Bei einem Ergebnis von weniger als 10 Punkten erfolgt eine Einstellung nach Einzelfallentscheidung entsprechend dem Bedarf und im Rahmen verfügbarer Stellen.


Sachverhalt

Mit Drucksache Nr. 2009/KA/040 wurde vom Kreisausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem Anwärtern des gehobenen Dienstes zugesagt werden kann, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von mindestens 10 Punkten im Beamtenverhältnis eingestellt werden. Hintergrund dieses Beschlusses war seinerzeit, dass Nachwuchskräfte angesichts der bestehenden personalwirtschaftlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2005 in der Regel zunächst nur befristet eingestellt wurden. Auch konnte den Nachwuchskräften im letzten halben Jahr vor Abschluss der Ausbildung nur gesagt werden, dass die Übernahme voraussichtlich möglich ist, jedoch davon abhängt, dass eine freie Stelle zur Verfügung steht.

 

Diese Ungewissheit und die Tatsache, dass zunächst nur befristet eingestellt wurde, hatte mehrfach dazu geführt, dass die Nachwuchskräfte sich bei anderen Dienstherrn auf unbefristete Stellen beworben hatten und den Landkreis nach Abschluss der Ausbildung verließen. Es wurde daher vorgeschlagen, den Anwärtern des gehobenen Dienstes künftig die Zusage zu geben, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von mindestens 10 Punkten (befriedigend plus) im Beamtenverhältnis eingestellt werden. Dies sollte ein Anreiz sein, während des Studiums ein möglichst gutes Abschlussergebnis zu erzielen. Bei einem schlechteren Ergebnis sollte die Übernahme zunächst befristet im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.

 

Inzwischen ist festzustellen, dass sich die allgemeine Fluktuation erhöht hat. Auch werden in den nächsten Jahren – verstärkt ab 2018/2020 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand eintreten. Die Teilzeitquote hat kontinuierlich zugenommen. Selbst wenn im Sommer zum Ende des Studiums keine Planstelle zur Verfügung steht, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass innerhalb kurzer Zeit eine Stelle zu besetzen ist. In der Zwischenzeit können die Kräfte zum Beispiel als Springer eingesetzt werden, um kurzfristige, dringende Bedarfe abzudecken. Es wird daher vorgeschlagen, in einem neuen Grundsatzbeschluss zu bekräftigen, dass bei gutem Studienergebnis eine Übernahme im Beamtenverhältnis unabhängig vom Vorhandensein einer freien Stelle erfolgt und im Übrigen eine – in der Regel unbefristete – Einstellung je nach Vorhandensein einer freien Stelle vorgesehen ist.

 

Die Vorlage für die Einstellung im Beamtenverhältnis im Einzelfall wird jeweils nach Abschluss des Studiums im Kreisausschuss zur Beratung vorgelegt.