hier: Grundsatzbeschluss
Anwärtern der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher gehobener
Dienst) wird zugesagt, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von mindestens 10
Punkten unabhängig vom Vorhandensein einer freien Stelle im Beamtenverhältnis
eingestellt werden.
Bei einem Ergebnis von weniger als 10 Punkten erfolgt eine Einstellung nach
Einzelfallentscheidung entsprechend dem Bedarf und im Rahmen verfügbarer
Stellen.
Sachverhalt
Mit Drucksache Nr.
2009/KA/040 wurde vom Kreisausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem
Anwärtern des gehobenen Dienstes zugesagt werden kann, dass sie bei einem
Prüfungsergebnis von mindestens 10 Punkten im Beamtenverhältnis eingestellt
werden. Hintergrund dieses Beschlusses war seinerzeit, dass Nachwuchskräfte
angesichts der bestehenden personalwirtschaftlichen Unsicherheiten im
Zusammenhang mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2005 in der Regel
zunächst nur befristet eingestellt wurden. Auch konnte den Nachwuchskräften im
letzten halben Jahr vor Abschluss der Ausbildung nur gesagt werden, dass die
Übernahme voraussichtlich möglich ist, jedoch davon abhängt, dass eine freie
Stelle zur Verfügung steht.
Diese Ungewissheit
und die Tatsache, dass zunächst nur befristet eingestellt wurde, hatte mehrfach
dazu geführt, dass die Nachwuchskräfte sich bei anderen Dienstherrn auf
unbefristete Stellen beworben hatten und den Landkreis nach Abschluss der
Ausbildung verließen. Es wurde daher vorgeschlagen, den Anwärtern des gehobenen
Dienstes künftig die Zusage zu geben, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von
mindestens 10 Punkten (befriedigend plus) im Beamtenverhältnis eingestellt
werden. Dies sollte ein Anreiz sein, während des Studiums ein möglichst gutes Abschlussergebnis
zu erzielen. Bei einem schlechteren Ergebnis sollte die Übernahme zunächst
befristet im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.
Inzwischen ist
festzustellen, dass sich die allgemeine Fluktuation erhöht hat. Auch werden in
den nächsten Jahren – verstärkt ab 2018/2020 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Ruhestand eintreten. Die Teilzeitquote hat kontinuierlich zugenommen.
Selbst wenn im Sommer zum Ende des Studiums keine Planstelle zur Verfügung
steht, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass innerhalb kurzer Zeit
eine Stelle zu besetzen ist. In der Zwischenzeit können die Kräfte zum Beispiel
als Springer eingesetzt werden, um kurzfristige, dringende Bedarfe abzudecken.
Es wird daher vorgeschlagen, in einem neuen Grundsatzbeschluss zu bekräftigen,
dass bei gutem Studienergebnis eine Übernahme im Beamtenverhältnis unabhängig
vom Vorhandensein einer freien Stelle erfolgt und im Übrigen eine – in der
Regel unbefristete – Einstellung je nach Vorhandensein einer freien Stelle
vorgesehen ist.
Die Vorlage für die
Einstellung im Beamtenverhältnis im Einzelfall wird jeweils nach Abschluss des
Studiums im Kreisausschuss zur Beratung vorgelegt.