Dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Nienburg e. V. wird für die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% auf den offenen Restbetrag nach Zuweisung der beantragten Landesmittel höchstens jedoch 7.900 € gewährt.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.12.2013 beantragt das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Nienburg e.V. für die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen (ELW) für die DRK-Einsatzzüge einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7.900 €. Der Gesamtbeschaffungspreis beträgt gemäß vorliegenden Angeboten 63.300 €. Der beantragte Zuschussbetrag entspricht 50 % des offenen Restbetrages nach Zuweisung der beantragten Landesmittel.
An die Polizeidirektion Göttingen wurde nach 2012 in diesem Jahr für dieses Beschaffungsvorhaben erneut ein Antrag auf Fördermittel des Landes in Höhe von 75% der Beschaffungskosten – das entspricht nach vorliegendem Angebot einem Betrag von 47.475 € - entsprechend der Förderrichtlinie des Landes vom 09.02.2010 gestellt.
Dem Antrag wurde nach tel. Mitteilung der Polizeidirektion Göttingen vom 28.05.2014 zwischenzeitlich entsprochen. Der Zuweisungsbescheid werde in Kürze zugestellt.
Bei dem Neufahrzeug handelt es sich um einen handelsüblichen FORD Transit FT 300 L Kombi mit hohem Dach ohne Fahrgastraumsitze, der von einem Fachbetrieb zu einem Einsatzleitwagen 1 ausgebaut und entsprechend ausgestattet werden soll.
Das DRK hat für die Einsatzzüge bisher zwei ELW 1 unterhalten. Aus Altersgründen und weil es wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben war, musste ein Fahrzeug im letzten Jahr ausgesondert werden. Das zweite Fahrzeug steht aus dem gleichen Grund in diesem Jahr ebenfalls vor der Aussonderung. Dann stünde kein ELW 1 mehr zur Verfügung. Das Neufahrzeug ist so konzipiert, dass es aufgrund der Ausstattung und Größe künftig beide Fahrzeuge ersetzen kann. Einhergehend ist damit auch eine Neukonzeption in den beiden Einsatzzügen des DRK. Für die Führung eines Einsatzzuges bzw. einer Einsatzeinheit oder eines Einsatzabschnittes ist ein zuverlässiges und modern ausgestattetes Leitfahrzeug mit gut ausgebildeten und motivierten Helfer/innen unerlässlich.
Finanzierungsplan des DRK-Kreisverbandes:
Beschaffungskosten
(gemäß vorliegendem Angebot) = 63.300,00
€
Finanzierung: Landesfördermittel (bis zu 75%) = 47.475,00 €
Zuschuss des Landkreises = 7.900,00 €
Eigenanteil DRK-Kreisverband = 7.915,00 €
Die DRK-Einsatzzüge sind gemäß den Landesrichtlinien, die derzeit überarbeitet werden, aufgestellt. Jeder Zug besteht aus einer Führungskomponente, einer Sanitätsgruppe, einer Betreuungsgruppe und einem Trupp Technik-Sicherheit mit jeweils mindestens 30 Helfern und Helferinnen. Neben der Einsatzoption als Gesamtzug wirken Teile daraus im MANV-Konzept des Landkreises Nienburg/Weser in Modulen oder als Schnelleinsatzgruppen je nach einsatztaktischem Erfordernis mit.
Wie die anderen Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz des Landkreises Nienburg/Weser stellt sich auch das DRK mit der Modernisierung der Ausstattung und Anpassung der Ausbildung den Herausforderungen einer sich ständig im Wandel befindenden Gefahrenabwehr und Hilfeleistung.
Insgesamt liegen folgende Anträge der Hilfsorganisationen auf Investitionsbeihilfen im Jahr 2014 vor:
Organi-sation |
Beschaffungsvorhaben |
Investitionsumme |
Vorschlag Zuschuss |
ASB |
5
DME und Umrüstungsteile für das Zeltheizsystem |
3.800 € |
1.900 € |
DRK |
Einsatzleitwagen
1 Landeszuschuss
über 47.475 € |
63.300 € (Eigenanteil DRK = 15.800 €) |
7.900 € |
JUH |
Ausstattung
SEG-Nord Hoya (Medizinisches Gerät /
Spinde / Feldbetten) |
26.000 € |
7.700 € |
DLRG |
Einsatzleitwagen |
5.000 € |
2.500 € |
Gesamt: |
20.000 € |
Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushaltsjahr beim Produkt: 17510 Konto 00400 „Investitionszuwendungen“ in Höhe von insgesamt 20.000 € zur Verfügung.
Aufgrund der bisherigen Praxis, Investitionsbeihilfen bis zu einer Höhe von
50 % der Beschaffungskosten zu gewähren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem DRK-Kreisverband für die Beschaffung eines ELW gemäß Finanzierungsplan einen Zuschuss von 50 % auf den offenen Restbetrag nach Zuweisung der beantragten Landesmittel höchstens jedoch 7.900 € zu gewähren.