Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 1. August 2014 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2014/121
Art
Beschlussvorlage

Die Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.08.2014 wird geschlossen.


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget für 2014 von 6.417.047 € vereinbart. Es ist vorgesehen, zum 1. August 2014 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.07.2013 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Das für 2014 vereinbarte Budget von 6.417.047 € verringert sich um 225.290 € festgestellte Überdeckung zum 31.12.2013. Entgeltberechnungsgrundlage für 2014 sind 6.191.757 €.

 

In diesem Budget sind etwaige Mehrkosten für die Sofortmaßnahmen im Rahmen der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser nicht enthalten. Diese werden mit den Kostenträgern gesondert verhandelt. Die anteiligen Kosten für 2014 werden in Budget aufgenommen und hieraus eine neue Entgeltvereinbarung geschlossen.

 

Der Landkreis Schaumburg konnte die Betriebskosten der gemeinsamen Leitstelle in Stadthagen für 2014 noch nicht abschließend ermitteln und mit den Kostenträgern vereinbaren. In das Budget 2014 wurde pauschal ein Betrag von 425.000 € eingestellt. Die Differenz des Verhandlungsergebnisses zu dem in das Budget aufgenommenen Pauschalbetrag wird dann in dem Budget des Jahres 2015 verrechnet.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.08.2014 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

2014

2013

Notfalleinsatz (Pauschale)

230,00 €

254,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,00 €

6,00 €

Krankentransport (Pauschale)

118,00 €

130,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,00 €

3,00 €

Notarzteinsatzfahrzeug

273,00 €

273,00 €

Notarzt

233,00 €

233,00 €

 

Die sich aus dem Budget ergebenden Leistungen an die Beauftragten (ASB und DRK) werden für 2014 durch Anpassung des Beauftragungsvertrages übernommen.

 

Die Veränderungen der Erträge und Aufwände aus dem Budget werden im Produkt 17520 -Rettungsdienst im Nachtragshaushalt 2014 abgebildet.


Anlagen:

 

·        Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 1. August 2014