Betreff
Angebot an Studierende des Bachelorstudienganges "Öffentliche Verwaltung" zur Durchführung einer Einführungszeit ab 01.08.2014
Vorlage
2014/127
Aktenzeichen
111.046
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser bietet Studierenden des Bachelorstudienganges
„Öffentliche Verwaltung“ künftig die Möglichkeit, im Rahmen einer Einführungszeit die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) zu erwerben.


Sachverhalt

An der Hochschule Osnabrück wird u. a. der Bachelorstudiengang „öffentliche Verwaltung“ angeboten, der inhaltlich mit dem Bachelorstudiengang an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) vergleichbar ist und ebenfalls mit einer Bachelorarbeit abschließt. Während des Studiums sind auch Praxisphasen vorgesehen.

 

Nach erfolgreicher Beendigung des Bachelorstudiums können die Studierenden direkt in einer Verwaltung im öffentlichen Dienst arbeiten. Im Gegensatz zum dualen Studium beinhaltet der Abschluss jedoch nicht die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst).

 

Diese kann im Rahmen einer so genannten „Einführungszeit“ erworben werden, die im öffentlichen Dienst stattfinden muss. Die Einführungszeit muss mindestens 27 Wochen dauern. Die Einführungszeit kann in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt werden, aber auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis in Anlehnung an die Anwärterzeit.

 

Die Stadt Osnabrück hat bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt. Dort erhalten die Studierenden ein förmliches Anschreiben mit der Zulassung zur Einführungszeit. Sie erhalten während dieser Zeit eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge, ebenso selbstverständlich entsprechenden Erholungsurlaub.

Sie werden mit Aufgaben des gehobenen Dienstes beschäftigt und in einem Fachbereich oder, bei Bedarf, auch in zwei Fachbereichen eingesetzt, die sie in den bisherigen Praxisphasen nicht kennen gelernt haben. Der Dienstherr hat die Möglichkeit, die Bewerberinnen und Bewerber innerhalb dieser Zeit kennen zu lernen und sie, je nach Eignung, später ggf. zu übernehmen (je nach Prüfungsergebnis als Beschäftigte oder Beamte wie bei „eigenen“ Nachwuchskräften).

 

Als ausbildungsfreundlicher Landkreis einerseits, andererseits auch vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs wird vorgeschlagen, künftig die Möglichkeit zum Ableisten der Einführungszeit anzubieten. Entsprechende Bewerbungen liegen bereits vor.