Betreff
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Pilotprojekt "Fahrradschutzstreifen in Nendorf auf der K 38 und der K 15"
Vorlage
2014/171
Aktenzeichen
551 - K 38/K 15
Art
Antrag

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hinsichtlich der Anlegung von beidseitigen Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Zuge der K 15 in Nendorf, Mindener Straße, sowie im Zuge der K 38 in Nendorf, Steyerberger Straße, wird aus Gründen der Fahrbahnbreite bzw. des Fahrbahnzustandes abgelehnt.


Sachverhalt

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte mit Schreiben vom 11.2.2014 einen Antrag auf Einrichtung von Schutzstreifen an der K 15 und K 38 mit folgendem Wortlaut gestellt:

 

„Der Landkreis Nienburg/Weser versieht die K 38 Nendorf, Steyerberger Straße und die K 15 Nendorf Mindener Straße in der geschlossenen Ortschaft Nendorf beidseitig mit Schutzstreifen für Fahrradfahrer. Gleichzeitig soll der angrenzende Gehweg für Radfahrer freigegeben werden“.

 

Im Rahmen der Beteiligung der erforderlichen Träger öffentlicher Belange wurden die Straßenbauverwaltung, der ADFC, die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, sowie die Verkehrsbehörde des Landkreis Nienburg/Weser um fachtechnische Stellungnahme gebeten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen am 25.3.2014 wurde über die Ergebnisse der bis dato vorliegenden Stellungnahmen berichtet (AfK 2014/062).

 

Bezüglich der K 15 konnte im Ergebnis festgehalten werden, dass eine Umsetzung allein aufgrund der fehlenden Mindestfahrbahnbreite von 7 m nicht zum tragen kommt.

 

Hinsichtlich der K 38 bestanden seitens der Straßenbauverwaltung und des ADFC keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Anlage von Schutzstreifen; die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hatte Bedenken dahingehend geäußert, dass dem Wunsch der SPD-Kreistagsfraktion auf ein einheitliches Verkehrskonzept/örtliches Erscheinungsbild bedingt durch die nicht mögliche Anlage an der K 15 nicht nachzukommen sei und von daher keine Empfehlung ausgesprochen werden könne.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da die Stellungnahme der Straßenverkehrs-behörde zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag.

 

Die jetzt vorliegende Stellungnahme des FD Straßenverkehr vom 22.8.2014 basiert im Wesentlichen auf einer Betrachtung des Fahrbahnzustandes (und der Nebenan-lagen), sowie der Verkehrsstärken.

 

Im Rahmen eines von dort gemeinsam mit der Polizei, Straßenbauverwaltung (Straßenmeisterei Uchte) durchgeführten Ortstermins konnte festgestellt werden, dass die Gosse auf kompletter Länge erhebliche Beschädigungen durch Verdrückungen aufweist, so dass diese für Radfahrer nicht befahrbar ist. Der Asphalt wölbt sich in den Bereichen über die Pflasterung der Gosse, so dass eine teilweise mehrere Zentimeter hohe Kante entstanden ist. Zudem sind die Nebenanlagen durch Bebauung und vorhandenem Baumbestand stark verschmälert und dadurch nur bedingt geeignet, Radverkehr aufzunehmen.

 

Ferner sieht die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) für eine Anlage von Schutzstreifen eine Verkehrsstärke von mind. 400 Fzg./Std. vor. Die Verkehrsstärken aus einer Zählung im Jahr 2013 lagen jedoch lediglich bei rd. 90 Fzg./Std.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wird die Einrichtung eines Schutzstreifens auf der K 38 unter obigen Aspekten daher abgelehnt.

 

Näheres hierzu erfolgt in der Sitzung.