Dem Verein Nienburger Frauenhaus wird für die Jahre 2015 und 2016 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 7.096,06 € gewährt.
Sachverhalt
Das Nienburger Frauenhaus beantragt einen Zuschuss zu den Kosten der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, für das Jahr 2015 in Höhe von 7.096,06 €.
Die Arbeit der Beratungsstelle ist ein auf Dauer angelegtes Angebot, das in die Konzeption des Frauenhauses eingebunden ist. Die Verwaltung schlägt vor, über den Antrag hinaus auch für das Jahr 2016 eine Förderung in gleicher Höhe in Aussicht zu stellen, soweit das Beratungsangebot vom Verein Nienburger Frauenhaus weiter sichergestellt wird. Dieser Zeitraum entspricht der beschlossenen Förderdauer der anderen Tätigkeitsfelder des Nienburger Frauenhauses (Nachberatung, BISS), zukünftig (ab 2017) ist dann die Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Nienburger Frauenhaus im Gesamtkontext möglich.
Der Antrag ist mit begründeten Unterlagen beigefügt. Der Sachbericht beinhaltet die vom Ausschuss am 22.04.2013 (Drucksache 2013/073) geforderte Evaluation der Arbeit der Beratungsstelle.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen in den
Haushaltsjahren 2015 und 2016 Kosten i. H. v. 7.096,06 €. Die Haushaltsmittel
stehen im Produkt 31020 zur Verfügung
Anlagen:
· Antrag Beratungsstelle
· Kostenplan 2015
· Sachbericht 2013-2014