Die Musikschule Nienburg/Weser e.V. erhält
eine erhöhte Förderung in 2015 von 222.400 €, in 2016 von 238.600 € und in 2017
von 246.700 €. Der Wirtschafts- und Stellenplan ist nach Abschluss des
jeweiligen Haushaltsjahres vorzulegen.
Sachverhalt
Die Musikschule Nienburg beantragt mit
Schreiben vom 22.7.2014 eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses von jährlich
190.000 € um 60.000 € auf 250.000 € ab 2015. An die Stadt Nienburg wurde ein
Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses von jährlich 44.700 € (plus
Gebäudenutzung im Wert von 22.000 € jährlich) um 17.500 € auf 62.200 € (plus Gebäudenutzung) gestellt.
Aus den dem Antrag beigefügten Zahlen ist
ersichtlich, dass die Musikschule nach Aufbau einer Rücklage in den Jahren 2007
und 2008 ab 2009 mit steigenden Defiziten gearbeitet hat, die aus der Rücklage
gegenfinanziert wurden. Nach den Planungen ist diese Rücklage Ende 2014
voraussichtlich auf rund 15.000 € abgeschmolzen und kann Defizite in den
Folgejahren nicht mehr abdecken. Eine weitere Rücklage aus einer Erbschaft ist
zwar vorhanden, aber zweckgebunden, und kann daher für den regulären Betrieb
nicht eingesetzt werden.
Als Eigenanstrengung zur Reduzierung der
erwarteten Defizite hat die Musikschule im März 2014 eine Erhöhung der
Unterrichtsgebühren um durchschnittlich 16% vorgenommen.
Nach den vorgelegten Planzahlen wird für
2015 mit einem Defizit von 37.300 € und für 2016 von 61.300 € gerechnet. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor.
Eine verwaltungsinterne Abstimmung mit der
Stadt Nienburg um kompatible Vorschläge beider Verwaltungen zu erarbeiten kam
zum folgenden Ergebnis:
In Anbetracht der Haushaltslage sollen durch
die Zuschüsse künftig keine nennenswerten Rücklagen bei der Musikschule
aufgebaut werden. Daher soll eine grundsätzlich nicht in Frage gestellte Erhöhung
der Zuschüsse sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Es wird eine Erhöhung
zunächst für die folgenden drei Jahre 2015 bis 2017 vorgeschlagen, um die
Entwicklung der Gebührenerhöhungen und die möglichen Auswirkungen des
demografischen Wandels auf die Nachfrage bei der Musikschule zu beobachten.
Bei einer verwaltungsseitig vorgeschlagenen
Erhöhung der Zuschüsse von Stadt und Landkreis insgesamt um 40.000 € in 2015,
60.000 € in 2016 und 70.000 € in 2017 beträgt bei der bisherigen prozentualen Aufteilung der
direkten Zahlungen zwischen Stadt (19 %)
und Landkreis (81 %) der Förderanteil
des Landkreises:
Jahr |
2015 |
2016 |
2017 |
Erhöhung LK |
32.400 € |
48.600 € |
56.700 € |
Grundförderung LK |
190.000 € |
190.000 € |
190.000 € |
Gesamtförderung
LK |
222.400 € |
238.600 € |
246.700 € |