Betreff
Erhöhung der Förderung für die Musikschule Nienburg e.V.
Vorlage
2014/183
Art
Beschlussvorlage

Die Musikschule Nienburg/Weser e.V. erhält eine erhöhte Förderung in 2015 von 222.400 €, in 2016 von 238.600 € und in 2017 von 246.700 €. Der Wirtschafts- und Stellenplan ist nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres vorzulegen.

 


Sachverhalt

Die Musikschule Nienburg beantragt mit Schreiben vom 22.7.2014 eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses von jährlich 190.000 € um 60.000 € auf 250.000 € ab 2015. An die Stadt Nienburg wurde ein Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses von jährlich 44.700 € (plus Gebäudenutzung im Wert von 22.000 € jährlich) um 17.500 € auf  62.200 € (plus Gebäudenutzung) gestellt.

Aus den dem Antrag beigefügten Zahlen ist ersichtlich, dass die Musikschule nach Aufbau einer Rücklage in den Jahren 2007 und 2008 ab 2009 mit steigenden Defiziten gearbeitet hat, die aus der Rücklage gegenfinanziert wurden. Nach den Planungen ist diese Rücklage Ende 2014 voraussichtlich auf rund 15.000 € abgeschmolzen und kann Defizite in den Folgejahren nicht mehr abdecken. Eine weitere Rücklage aus einer Erbschaft ist zwar vorhanden, aber zweckgebunden, und kann daher für den regulären Betrieb nicht eingesetzt werden.

Als Eigenanstrengung zur Reduzierung der erwarteten Defizite hat die Musikschule im März 2014 eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren um durchschnittlich 16% vorgenommen.

Nach den vorgelegten Planzahlen wird für 2015 mit einem Defizit von 37.300 € und für 2016 von 61.300 € gerechnet.  Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor.

Eine verwaltungsinterne Abstimmung mit der Stadt Nienburg um kompatible Vorschläge beider Verwaltungen zu erarbeiten kam zum folgenden Ergebnis:

In Anbetracht der Haushaltslage sollen durch die Zuschüsse künftig keine nennenswerten Rücklagen bei der Musikschule aufgebaut werden. Daher soll eine grundsätzlich nicht in Frage gestellte Erhöhung der Zuschüsse sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Es wird eine Erhöhung zunächst für die folgenden drei Jahre 2015 bis 2017 vorgeschlagen, um die Entwicklung der Gebührenerhöhungen und die möglichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Nachfrage bei der Musikschule zu beobachten.

Bei einer verwaltungsseitig vorgeschlagenen Erhöhung der Zuschüsse von Stadt und Landkreis insgesamt um 40.000 € in 2015, 60.000 € in 2016 und 70.000 € in 2017 beträgt bei der  bisherigen prozentualen Aufteilung der direkten Zahlungen  zwischen Stadt (19 %) und Landkreis (81 %)  der Förderanteil des Landkreises:

Jahr

2015

2016

2017

Erhöhung LK

32.400 €

48.600 €

56.700 €

Grundförderung LK

190.000 €

190.000 €

190.000 €

Gesamtförderung LK

222.400 €

238.600 €

246.700 €