Betreff
Fortsetzung der Förderung des Mehrgenerationenhauses in Stolzenau von 2015 bis 2016
Vorlage
2014/185
Art
Beschlussvorlage

Dem Mehrgenerationenhaus Stolzenau, Träger: Haus der Generationen e.V. wird in den Jahren 2015 bis 2016 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 3.500 €, zahlbar in zwei jährlichen Raten zum 30.6. und 31.12. eines Jahres zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit im ländlichen Raum gewährt. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Förderung aus Bundes-, Landes- und Mitteln der Samtgemeinde.

 


Sachverhalt

Seit 2005 wurde die Begegnungsstätte als einziges Mehrgenerationenhaus (MGH) im Landkreis Nienburg zunächst vom Land Niedersachsen gefördert. Von 2007 bis 2011 wurden jährlich 40.000,-€ aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationen­häuser des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend bewilligt.

Von  2012 bis 2014 wurde  die Finanzierung zum Teil durch das BMFSFJ mit einer Kofinanzierung von Land (5.000€), Kreis (3.500€) und Kommune (1.500€) sichergestellt.

Für die Jahre 2015 und 2016 soll dieses Verfahren fortgesetzt werden, danach ist eine dauerhafte institutionelle Förderung durch den Bund geplant.

Das Land Niedersachsen hat bereits 5000 € für jedes MGH zugesagt.

Durch eine weitere anteilige Förderung des Landkreises würden auch in den nächsten zwei Jahren Fördergelder aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 35.000 € jährlich in den Landkreis Nienburg fließen.

Das MGH arbeitet intensiv mit der Volkshochschule des Landkreises zusammen und beteiligt sich durch Zurverfügungstellung von Räumen und Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Dozentinnen und Dozenten an der Lernförderung des Landkreises. Diese Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden.