Betreff
Stellenplan 2015; Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine technische Beschäftigte/ einen technischen Beschäftigten
Vorlage
2014/220
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund der Ergebnisse der Stellenbemessung im Jahr 2013 wird für den Fachdienst Liegenschaften im Stellenplan 2015 eine zusätzliche Vollzeitstelle für eine technische Beschäftigte/einen technischen Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 12 NBesG eingerichtet.

 


Sachverhalt

Der Fachdienst Liegenschaften wurde im Rahmen der Stellenbemessung von Firma Rambøll Management untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es ein Vollzugsdefizit insbesondere im Aufgabenbereich Bauingenieur/in gibt (0,94 von insgesamt 1,0 VZÄ). Unberücksichtigt geblieben sind Vollzugsdefizite, die nicht quantifizierbar waren, so dass letztlich von einem höheren Vollzugsdefizit auszugehen ist. Die Ergebnisse der Stellenbemessung wurden zwischenzeitlich sorgfältig analysiert und auch konzeptionellbewertet. Die Umsetzung kann daher erst zum Stellenplan 2015 erfolgen.

In der Stellenbemessung wurde der Standard-Aufwand für eine Aufgabenerledigung abgebildet. Weitestgehend unberücksichtigt geblieben sind der erhebliche Aufwand für den Neubau der IGS, aber auch der Mehraufwand durch die Entwicklung des Projektes Sanierung des C-Traktes sowie die zahlreichen unvorhergesehenen Schadensereignisse wie der Hagelschaden an mehreren Dächern der BBS oder verschiedene Einbruchschäden.

Schon jetzt ist absehbar, dass es auch in den nächsten Jahren weiteren zusätzlichen Stellenbedarf geben wird (Erschließung der IGS mittels ZOB, Sanierungsbedarf BBS, ggf. Neubau Sek II IGS, Sanierungsbedarf Rühmkorffstraße). Vorgeschlagen wird daher, eine zusätzliche Stelle für eine technische Beschäftigte/einen technischen Beschäftigen auszuweisen, um den Fachdienst personell angemessen auszustatten.

Mit der Stelle soll eine organisatorische Neuausrichtung verbunden werden, indem die Stelle mit einer technischen Teamleitung verknüpft wird. Neben der Durchführung von baulichen Projekten soll diese Teamleitung fachlich gewährleisten, dass nach einheitlichen Standards verfahren wird und Doppelbearbeitungen vermieden werden. Aufgrund dieser besonderen Aufgaben ist die Stelle nach Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. A 12 NBesG zu bewerten und damit eine Gruppe höher bewertet als die übrigen Stellen der technischen Beschäftigten im Fachdienst. Perspektivisch kann die zusätzliche Stelle voraussichtlich mit Behebung des Sanierungsstaus an den Liegenschaften in ein paar Jahren mit dem altersbedingten Ausscheiden eines Ingenieurs bzw. Architekten abgeschmolzen werden.

Nach den KGSt-Materialien 4/2013 entstehen für einen Arbeitsplatz eines technischen Beschäftigten der Entgeltgruppe 12 TVöD Personalkosten von 80.700 €, für die Besoldungsgruppe A 12 rd. 80.000 €. Um bei der Stellenbesetzung flexibel zu sein, wird vorgeschlagen, eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 12 NBesG einzurichten.

Zur besseren Strukturierung der baulichen Aufgaben des Fachdienstes soll künftig eine Technikerin/ein Techniker die technischen Anlagen der kreiseigenen Liegenschaften betreuen und so die Architekten und Ingenieure von Routinearbeiten entlasten. Langfristig ist es wirtschaftlicher, derartige Aufgaben von einer/einem deutlich geringer eingruppierten Technikerin/Techniker erledigen zu lassen. Hierfür können freie Stellenanteile aus dem Fachdienst Liegenschaften genutzt werden, sodass keine zusätzliche Stelle erforderlich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Personalkosten i. H. v. rd. 80.000 € pro Jahr. Die Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2015 beantragt.