Das Konzept zur Eindämmung der Katzenpopulation wird
beschlossen.
Sachverhalt
Seit
geraumer Zeit wird durch Tierschutz- bzw. Katzenschutzorganisationen vermehrt
über die Notwendigkeit einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Freigängerkatzen diskutiert. Hintergrund hierfür ist
die angestiegene Zahl verwilderter Hauskatzen in bestimmten Bereichen sowie die
erschöpften Aufnahmekapazitäten für Katzen in Tierheimen.
Nach
Schätzungen des Industrieverbandes Heimtiere leben in deutschen Haushalten über
8 Millionen Hauskatzen. Auf Basis dieser Schätzung muss für den Landkreis
Nienburg von einer Zahl von rund 13.000 Katzen ausgegangen werden. Hinzu kommen
die verwilderten Katzen. Belastbares statistisches Material über die
Entwicklung der Gesamtpopulation von Katzen bzw. der Population verwilderten
Hauskatzen liegt jedoch nicht vor.
Für
einen möglichen Handlungsbedarf werden von den Tierschutz- bzw.
Katzenschutzorganisationen folgende Gründe genannt:
- Reduzierung der
Population verwilderter Hauskatzen
- Verhinderung
vermeidbarer Schmerzen und Leiden verletzter und/oder kranker Katzen im
Zusammenhang mit Revierkämpfen und/oder während der Paarungszeit
- gesundheitliche
Beeinträchtigung der von Menschen gehaltenen Haustiere
- Übertragung von
Krankheiten durch Freigängerkatzen auf Menschen
- Gefährdung des
Straßenverkehrs / Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr
- Dezimierung frei
lebender und bestandsbedrohter Tierarten (z.B. Singvögel)
- Belästigung der
Bevölkerung durch streunende Katzen (Ruhestörung, Markierung des Reviers
usw.)
- Entlastung der
Tierheime; Schaffung von Aufnahmekapazitäten für z.B. Fundtiere
Vor
diesem Hintergrund beantragten die Kreistagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Fraktion der Wählergemeinschaft den Erlass einer Katzenkastrationsverordnung.
Mit
diesem Antrag hatte sich die Verwaltung im letzten Jahr intensiv
auseinandergesetzt; mit dem Ergebnis, dass die rechtlichen Voraussetzungen für
den Erlass einer derartigen Verordnung nicht vorliegen.
Im
Zusammenhang mit der Suche nach Alternativlösungen ist die Verwaltung auf ein
Modellprojekt gestoßen, das im Kreis Nordfriesland seit 2011 erfolgreich
praktiziert wird.
Um einen
Handlungsanreiz zur Kastration ihrer Katzen zu geben, werden über die
Ordnungsämter der Gemeinden Gutscheine an Katzenhalter im Wert von je 25,- €
ausgegeben. Die Tierärzte beteiligen sich an dieser Aktion, indem sie
unentgeltlich jedes in der Gutscheinaktion kastrierte Tier mit Mikrochip
kennzeichnen und in einer bundesweiten Datenbank registrieren. Von den 2013
bereit gestellten 560 Gutscheinen wurden 423 in Anspruch genommen.
Die
Kosten der Kastration betragen nach der Gebührenordnung für Tierärzte im
einfachen Satz für einen Kater rund 50,- € und für eine Katze etwa 100,- €. Für
viele Katzenhalter stellen diese Beträge bereits eine Hürde dar. Hinzu kommen
die Kosten einer Kennzeichnung von durchschnittlich 25,- €. Der Gesamtwert
eines Gutscheins würde mithin etwa 50,-
€ betragen.
Insgesamt
sind im Kreis Nordfriesland die Zahl der Fundkatzen und die damit verbundenen
Kosten für die Unterbringung merklich zurückgegangen.
Dieses
Projekt wurde am 02.06.2014 dem Kreisausschuss vorgestellt. Der Kreisausschuss
betrachtete den Ansatz als verfolgenswert. Die Verwaltung hat daraufhin
Sondierungsgespräche mit den Gemeinden und Tierärzten aufgenommen. Die Gemeinden
und die im Landkreis praktizierenden Tierärzte erklärten sich grundsätzlich
bereit, diese Aktion mit zu tragen.
Die
Vertreter der Gemeindeverwaltungen stellten in Aussicht, 0,10 € pro Einwohner
in den Haushalt 2015 einzuplanen.
Maßnahmen,
die sich an die Katzenhalterinnen und –halter wenden, wirken jedoch nur
teilweise gegenüber bereits verwilderten Hauskatzen. Eine Vermehrung dieser
Tiere untereinander findet weiterhin statt. Eine Veränderung bzw. Verbesserung
dieser Situation ist nur durch eine Kastration der verwilderten Hauskatzen zu
erreichen. Die bereits seit geraumer Zeit laufenden Aktivitäten der privaten
Tierschützer sind durch die beschränkten Mittel begrenzt. Ein freiwilliger
Zuschuss seitens des Landkreises würde zu einer deutlichen Verbesserung der
Situation führen. Die Höhe des Budgets soll 3.000,- € betragen. Das Vorgehen im
Einzelnen ist mit den Tierschutzverbänden abzustimmen.
Die
Problematik verwilderter Hauskatzen ist vielen Bürgerinnen und Bürgern genauso
wenig bekannt bzw. bewusst wie die Zunahme der Katzenpopulation durch
Freigängerkatzen. Hier bedarf es einer Information und Sensibilisierung aller,
nicht nur der Katzenhalterinnen und Katzenhalter. Insbesondere bei diesem
Personenkreis muss – soweit noch nicht der Fall – deutlich gemacht werden,
welche Verantwortung mit einer Tierhaltung verbunden ist und wie dieser
Verantwortung im Kontext der Katzenproblematik Rechnung getragen werden kann.
Die
Maßnahmen zur Reduzierung der Katzenpopulation sollen demnach auf 4 Säulen
beruhen:
1. intensiver
Öffentlichkeitsarbeit, möglichst in enger Zusammenarbeit mit den
Tierschutzorganisationen, den Tierärzten und dem Veterinärdienst
2. Bezuschussung der
Kastration in Form von Gutscheinen über die Gemeinden
3. Finanzielle Unterstützung
für Tierschutzverbände zur Kastration verwilderter Katzen durch den Landkreis
4. Unentgeltliche
Kennzeichnung und Registrierung durch die praktizierenden Tierärzte sowie die
Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen Satz
nach der Gebührenordnung-Tierärzte.
Das
Projekt soll auf 3 Jahre angelegt sein. Nach diesem Zeitraum wird eine
Evaluierung stattfinden und eine Entscheidung bzgl. der Weiterführung getroffen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten von 15.000,- €, die in Höhe von rund 12.000,- € von den als
Ordnungsbehörden zuständigen Gemeinden getragen werden.
Die
Tierärzte verzichten darüber hinaus auf die Berechnung der Kosten für die
Kennzeichnung der Katzen.