Sachverhalt
Im Rahmen des neu aufgestellten Bedarfsplanes für den
Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser wurden ab 15.10.2014 Sofortmaßnahmen
ergriffen, deren Kosten in einem Budget für 2014 mit den Kostenträgern des
Rettungsdienstes vereinbart wurden. Das Budget für die Sofortmaßnahmen wurde
für den Zeitraum 15.10.2014 bis 31.12.2014 auf 179.090 € festgelegt. In der Entgeltvereinbarung
ab 01.08.2014 wurde vereinbart, auf Basis einer Entgeltberechnungsgrundlage einschließlich
der Sofortmaßnahmen eine neue Entgeltvereinbarung zu schließen.
Das mit Vereinbarung zum 01.08.2014 festgelegte Budget vom 01.01.2014 bis
31.12.2014 in Höhe von 6.387.235 € sowie die Öffnungsklausel zu den Kosten der
Leitstelle haben weiterhin Bestand.
Als Entgeltberechnungsgrundlage für die Vereinbarung ab 01.01.2015 wurden 7.246.867 € errechnet, die sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Kostenträgern befindet. Sie setzt sich aus dem Budget 2014 für die Grundverträge von 6.387.235 € und dem Budget für die Sofortmaßnahmen, hochgerecht auf ein volles Jahr, zusammen.
Es ist vorgesehen,
zum 1. Januar 2015 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem.
§ 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung)
abzuschließen. Die zum 01.08.2014 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.
Die Entgelte und die
Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2015 sind der beigefügten Vereinbarung
zu entnehmen. Die Grundpauschalen für den Notfalleinsatz und den
Krankentransport verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
|
2015 |
2014 |
Notfalleinsatz
(Pauschale) |
304,00 € |
230,00 € |
Krankentransport
(Pauschale) |
156,00 € |
118,00 € |
Die
Kilometerentgelte und die Notarzteinsatzpauschale verändern sich nicht.
Die Veränderungen der Erträge und Aufwände aus dem Budget werden im Produkt 17520 -Rettungsdienst im Haushalt 2015 abgebildet.